Minister-Weisung bei Umfahrung St. Leonhard

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) will per Weisung in der Causa Umfahrung Bad St. Leonhard klären lassen, ob es bei den eingebrachten Klagen Kompetenzprobleme zwischen Staatsanwaltschaft Klagenfurt und Korruptions-Staatsanwaltschaft gab.

In die Causa rund um den ehemaligen freiheitlichen Landeshauptmann Gerhard Dörfler könnte noch einmal Bewegung kommen. Die Tageszeitung „Die Presse“ (Mittwoch-Ausgabe) zitiert eine Anfragebeantwortung von Justizminister Brandstetter. Demnach will er per Weisung einen „Kompetenzkonflikt“ klären lassen. Die Anfrage der Grünen hatte sich um den Stand der Ermittlungen zur Umfahrung gedreht.

Die rund vier Kilometer lange Ortsumfahrung, die ab 2009 errichtet worden war, hatte den Steuerzahler 46 Millionen Euro gekostet. Angeblich überhöhte Ablösen für Grundstücke, die teilweise dann nicht einmal gebraucht wurden und gestiegene Kosten für eine Brücke hatten für Wirbel gesorgt - auch der Rechnungshof kritisierte das Projekt massiv.

Klagenfurt sah Wien als zuständig an

Es folgten Anzeigen, die sowohl bei der Korruptions-Staatsanwaltschaft als auch bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eingebracht wurden. Die Korruptions-Staatsanwaltschaft kümmerte sich um die Frage nach entstandenem Schaden durch Umplanungen - sie sah die Staatsanwaltschaft Klagenfurt dafür zuständig um zu untersuchen, ob es in der Causa zu Untreue-Handlungen gekommen war. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt sah jedoch die Korruptions-Staatsanwaltschaft für den gesamten Komplex „Bad St. Leonhard“ zuständig. Laut Anfragebeantwortung ein „negativer Kompetenzkonflikt“.

Dörfler einvernommen

Während die Korruptions-Staatsanwaltschaft „mangels Anfangsverdachts“ kein Ermittlungsverfahren einleitete, ersuchte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) um Ermittlungen - dabei wurde Dörfler auch als Beschuldigter einvernommen. Die Klagenfurter Staatsanwaltschaft verfügte auch, dass der Abschlussbericht an die Korruptions-Staatsanwaltschaft übermittelt werden sollte.

Justizminister Brandstetter möchte nun klären lassen, welche Staatsanwaltschaft für die Ermittlungen rund um vermutete Untreue-Handlungen zuständig ist. Er will die Oberstaatsanwaltschaft Graz anweisen, den Konflikt an die Generalprokuratur heranzutragen. Dafür ist allerdings die Zustimmung des Weisungsrates notwendig. Ob und wann es dann zu einer Anklageerhebung kommt, ließ sich vorerst aber nicht sagen, heißt es in der Anfragebeantwortung.

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