Resolution gegen das Schächten

Die Kärntner Landesregierung hat am Dienstag einstimmig eine Resolution an die Bundesregierung zum Verbot des Schächtens verabschiedet. Die Regierung solle eine Novelle des Tierschutzgesetzes prüfen.

Der Kärntner Landestierschutzreferent Gernot Darmann (FPÖ) verlangt ein generelles Verbot für das Schlachten ohne Betäubung. Die Kärntner Landesregierung fordert die Bundesregierung in einer Resolution auf, das Tierschutzgesetz im Sinne des Tierschutzes so zu ändern, dass rituelle Schlachtungen ohne vorausgehende Betäubung der Schlachttiere grundsätzlich verboten werden.

Ausnahme für religiöse Schlachtungen

Das Verbot des Schächtens ist in Österreich durch das Strafgesetzbuch geregelt. Allerdings bietet das Tierschutzgesetz eine Ausnahme: „Rituelle Schlachtungen, ohne vorausgehende Betäubung der Schlachttieren dürfen nur vorgenommen werden, wenn dies aufgrund zwingender religiöser Ver- oder Gebote einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft notwendig ist und die Behörde eine Bewilligung zur Schlachtung ohne Betäubung erteilt hat.“ Das Schächten ist zur Zeit in Norwegen, Polen, Dänemark, Island und Liechtenstein verboten - mehr dazu in Generelles Verbot für Schächten verlangt.

Kärnten gibt es nur einen Schlachthof, der religiöse Schlachtungen zulässt, nämlich der Schlachthof Klagenfurt. Dort wird betont, dass alles im rechtlichen Rahmen gemacht werde. Die Tiere werden vor der Schlachtung durch einen Bolzenschuss betäubt. Im Unterschied zum übrigen Betrieb erfolgt der Entbluteschnitt selbst durch einen Moslem, der dazu die Basmala (eine Anrufungsformel; die Red.) spricht. Eine rituelle Schlachtung, also Schächtung, werde nicht durchgeführt.