Causa Heta: Kritik und Jubel

Während die Wirtschaftskammer die Annahme des Heta-Angebots durch die Gläubiger begrüßt, sagt die Gläubigerschutzgemeinschaft Teutonia, das letzte Wort sei noch nicht gesprochen. Kritik gibt es auch von der Opposition.

Der Präsident der Kärntner Wirtschaftskammer, Jürgen Mandl, nahm die Lösung der Causa Heta mit einem „lachenden und einem weinenden Auge“ zur Kenntnis. Einerseits begrüße die Wirtschaft die Einigung mit den Gläubigern, weil damit die ewigen medialen Diskussionen und die latente Insolvenzgefahr ein Ende hätten. Andererseits werde sich die ohnehin schwer angeschlagene finanzielle Situation Kärntens durch die Einigung weiter deutlich verschlechtern, so Mandl. Für ihn sei nun Tag eins der Aufräumarbeiten.

Wirtschaftskammer: Kindsweglegung der FPÖ

Kein Verständnis zeigte Mandl für die Haltung der FPÖ, die am Entstehen dieser für Kärnten lebensbedrohlichen Situation wenn auch vielleicht nicht allein verantwortlich, so doch in jedem Fall massiv und vorrangig schuldbehaftet sei. Es sei verständlich, dass sich vor der Finanzkrise 2008 niemand habe vorstellen können, dass eine Landesbank und ein Bundesland in die Pleite rutschen könnten. Aber die „Kindesweglegung“ der Freiheitlichen grenze an Amnesie, so Mandl.

FPÖ: Kein Tag zum Jubeln

Der heutige Tag sei „sicher kein Tag zum Jubeln“, hieß es in einer Aussendung der FPÖ. Landesrat Gernot Darmann sagte neuerlich, das Land sei über den Tisch gezogen worden - mehr dazu in Regierung begrüßt Heta-Lösung.

Teutonia: „Gläubiger genötigt“

In einer Aussendung der Teutonia hieß es am Montag, die Bundesregierung habe unter Führung von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) Österreichs Reputation als Rechtsstaat und als Kapitalmarktteilnehmer auf dem Basar des innenpolitischen Populismus verscherbelt. Viele Gläubiger hätten das „Angebot“ nicht aus freiwilligen Beweggründen angenommen, sondern weil sie aufgrund der international einmaligen Diskriminierung bei Nichtannahme des Angebotes (basierend auf missbräuchlicher Anlassgesetzgebung) in Kombination mit nachträglich eingeführten Collective Action Clauses (FinStaG §2a (4)) dazu genötigt worden seien. Mindestens so schlimm sei, dass sich die Anlassgesetzgebung nur auf die Heta-Haftungsgläubiger und nicht auf alle Gläubiger Kärntens beziehe.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) solle die Reputation Österreichs wiederherstellen. Sollte er ähnlich wie beim HaaSanG (Snierungsgesetz für die Hypo Alpe-Adria Bank International AG) entscheiden, so müsste das Angebot des Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) unter Umständen rückabgewickelt werden. Auf dieses Risiko werde bereits im Angebotsprospekt des KAF ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall könnte Kärnten noch immer in die Insolvenz schlittern, meint die Teutonia.

Anadi-Bank: Bester Kompromiss

Die Austrian Anadi Bank begrüßte die deutliche Mehrheit für eine Annahme des Angebots zum Kauf der HETA-Schuldtitel. Die Bank könne ihre Ressourcen nun voll der Umsetzung ihrer Strategie widmen und sich im Sinne von Kunden, Mitarbeitern und Eigentümern zu einer modernen, mobilen Multikanalbank entwickeln, hieß es in einer Aussendung. Man gehe vom „besten Kompromiss“ für alle Beteiligten – Banken, Land Kärnten, Republik und Finanzplatz Österreich - aus.

Link: