Heta-Frist zu Ende: Einigung scheint fix

Am Freitag um 17.00 Uhr ist die Frist für das Heta-Angebot abgelaufen. Mit einem Scheitern rechnet niemand mehr. 94,8 Prozent der Gläubiger hatten vorab angekündigt, dem Angebot des Landes zuzustimmen.

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hatte sich bereits vor Ablauf der Frist äußerst optimistisch gezeigt, am Rande des Gemeindetages in Klagenfurt sagte er: „Wir gehen davon aus, dass die Quote hält, wenn sie nicht sogar noch nach oben geht“. Dass sich an der Zustimmung der Gläubiger noch etwas ändert, sei zwar theoretisch möglich, so Schelling, „praktisch würde ich das ausschließen.“

Endgültiges Ergebnis liegt Montag vor

Mehr als zwei Drittel der Hypo bzw. Heta- Gläubiger mussten das Angebot des Kärntner Ausgleichzahlungsfonds annehmen. Bis 17.00 Uhr hatten sie dazu Gelegenheit. Dass Wochenende über wird noch einmal gerechnet, am Montag soll das endgültige Ergebnis bekannt gegeben werden. Diese Frist will die Kärntner Landesregierung abwarten. Bis dahin werden die Antworten der Gläubiger auf ihre rechtliche Gültigkeit überprüft.

Vorab breite Zustimmung der Gläubiger

Mit dem Angebot an die Heta-Gläubiger will Kärnten seine Heta-Haftungen über rund elf Milliarden Euro loswerden. Nachdem das erste Angebot scheiterte, gab es für das zweite, nachgebesserte Angebot bereits vor zwei Tagen breite Zustimmung. 94,8 Prozent der Gläubiger kündigten an, zuzustimmen, nötig ist lediglich eine Zwei-Drittel-Mehrheit – mehr dazu in Fast alle Heta-Gläubiger nehmen Angebot an. Viel dürfte sich - davon geht auch der Finanzminister aus - daran nicht mehr geändert haben. Mit der positiven Entscheidung der Gläubiger, sei die Grundlage für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Heta geschaffen, so Schelling. „Damit können wir dieses unselige Kapitel beenden.“

Gläubiger erhalten 75 Prozent

Die Vorranggläubiger, deren Gesamtnominale rund zehn Milliarden Euro umfasst, erhalten bei der Annahme 75 Prozent auf die Nominale in Cash, Nachranggläubiger, deren Anleihen rund eine Milliarde ausmachen, 30 Prozent. Es gibt auch Alternativen für die Umtauschvarianten. So können Vorranggläubiger nach etwa 18,5 Jahren über eine bundesbehaftete Nullkuponanleihe, die der KAF begeben wird, am Ende auf 90 Prozent ihrer Forderungen kommen.

Ähnliche Varianten gibt es für Nachranggläubiger, die am Ende 45 Prozent ihres ursprünglich an die Heta verliehenen Geldes zurückbekommen können.

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