Sexueller Missbrauch: Freispruch

Ein 31 Jahre alter Asylwerber aus Afghanistan, der sich am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt vor dem Richter verantworten, ist freigesprochen worden. Ihm wurde schwerer sexueller Missbrauch an Kindern vorgeworfen.

Dem Schöffensenat reichten die gebrachten Beweise nicht für einen Schuldspruch, der 31-Jährige wurde freigesprochen. Am Nachmittag wurden die Video-Einvernahmen der beiden mutmaßlich missbrauchten Kinder im Gerichtssaal vorgespielt. Auch weitere Bewohner der Asylunterkunft in Villach-Landskron sagten aus. Die Staatsanwaltschaft legte gegen den Freispruch Berufung ein. Ob ihr Recht gegeben wird, muss in nächster Instanz entschieden werden.

Vorwurf: Sexueller Missbrauch und Gewalt

Dem 31-Jährigen wurde per Anklage vorgeworfen, einen zehn Jahre alten Buben und seine 14 Jahre alte Schwester aus dem Iran, sexuell missbraucht haben. Der Staatsanwalt Christian Pirker führte in seiner Anklageschrift aus, dass es dabei auch zu Gewalt gekommen sei. Passiert sein sollen die Vorfälle im Frühjahr in einem Flüchtlingsquartier in Villach-Landskron. Dort waren die iranischen Kinder und ihr Vater Nachbarn des Angeklagten.

Angeklagter spricht von Verschwörung

Die Vorwürfe würden nicht stimmen, sagte der beschuldigte Afghane am Donnerstag in seiner Landessprache vor Gericht. Gegen ihn würde eine Verschwörung seines Wohnungsnachbarn aus dem Iran laufen, denn es habe einen heftigen Streit über die muslimischen Propheten gegeben. Seither würde er keinen Kontakt mehr zu seinem Nachbarn haben.

Die Anklageschrift stützt sich auf psychologische und medizinische Gutachten, die besagen, dass es zu sexuellen Übergriffen gekommen sei. Wo diese Übergriffe stattgefunden haben, konnten die Gutachter allerdings nicht sicher sagen. Die beiden Kinder gaben an, auch bereits im Iran und in der Türkei auf ähnliche Weise sexuell missbraucht worden zu sein. Die psychischen Folgeerscheinungen könnten laut Gutachten auch von diesen Übergriffen stammen.

Der Verteidiger des Angeklagten beschuldigte den Vater der Kinder, sich mit den Anschuldigungen einen Flüchtlingsstatus in Österreich zu erschleichen, denn mit der Mitleidsschiene, so der Anwalt, würde sich eine Abschiebung eher vermeiden lassen.

Videoeinvernahme und Zeugen am Nachmittag

Die Frage, wie glaubwürdig der Angeklagte sei, beschäftigte das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer am Donnerstag etwa eine Stunde lang, denn der Angeklagte hatte auf unterschiedlichen Dokumenten verschiedene Nachnamen und Geburtsdaten angegeben. Das sei durch die Umrechnung des iranischen Kalenders in den europäischen passiert, verteidigte sich der Mann. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten deshalb auch wegen der Erschleichung von Sozialleistungen unter Angabe falscher Tatsachen angeklagt.