Berufsschule: Umtrunk statt Unterricht

Ein Klagenfurter Berufsschullehrer soll seinen Schülern freigegeben haben, weil er angeblich zu einem Umtrunk eingeladen war. Ob er - wie es Schüler schilderten - auch betrunken war, kann die Schulleitung nicht bestätigen. Der Pädagoge wurde verwarnt.

Die Sache flog auf, als zwei Schülerinnen der Fachberufsschule 2 nach der Rückkehr vom WC plötzlich vor einer verschlossenen Klassentür standen. Sie wandten sich an die Direktion mit der Bitte, die Klasse aufzusperren, damit sie zu ihren Taschen kommen. Dort fiel auf, dass die Schüler, die eigentlich noch EDV-Unterricht haben sollten, nicht mehr in der Schule waren.

Angeblich zu betrunken um Unterrichten

Der Vorfall gelangte danach schnell an die Öffentlichkeit, da sich die Schüler auf Facebook darüber unterhielten. Dort war zu lesen, dass der betroffene Klassenleher angeblich zu einem „Umtrunk“ in den Keller eingeladen war und danach wohl zu betrunken gewesen sei, um den Unterricht fortzusetzen.

Diesen Vorwurf konnte der Direktor der Fachberufsschule 2 in Klagenfurt, Reinhold Moser, so nicht bestätigen. Die Schüler seien von einem anderen Lehrer wegen eines Missverständnisses früher nach Hause geschickt worden. Moser konnte außerdem nicht bestätigen, dass es den besagten „Umtrunk“ im Keller gegeben habe.

Es sei außerdem unklar, ob einer der Lehrer tatsächlich betrunken war, so Moser: „Ich würde mich nich trauen, einem anderen vorzuwerfen, dass er getrunken hat, wenn ich es nicht selbst gesehen hätte und wenn ich nicht selbst dabei war. In diesem Fall war ich es nicht und ich habe den Lehrer auch nicht betrunken gesehen.“

Bei Wiederholung droht Suspendierung

Der Lehrer hätte aber keinenfalls den Schülern früher freigeben dürfen, sagt Moser. Das gehe nur auf Anordnung der Direktion. Der betroffene Lehrer erhielt eine Verwarnung, sagt Landesschulratspräsident Rudolfs Altersberger. Er spricht von einem Einzelfall: „Ich habe die Stellungnahmen der Schule eingeholt. Der Schuldirektor hat wirklich gehandelt und am nächsten Tag sofort die Maßnahmen richtig gesetzt.“ Im Wiederholungsfall würde das das Ende der Dienstfähigkeit des betroffenen Lehrers bedeuten. Vorerst muss er aber mit keinen weiteren Konsequenzen rechnen.