Wer Angehörige pflegt bekommt mehr vom Erbe

Das neue Erbrecht hat große Auswirkungen auf die Pflege Angehöriger. Wer pflegt, hat ab 1. Jänner Anspruch auf einen größeren Anteil des Erbes. Notare befürchten dadurch auch mehr Erbstreitigkeiten.

Mit Jahresbeginn 2017 tritt das neue Erbrecht in Kraft. Einer der weitreichendsten Punkte darin ist der „Pflegeregress neu“. Mit der Reform sollen Personen rechtlich unterstützt und für ihren Zeitaufwand entschädigt werden, die ein pflegebedürftiges Familienmitglied vor dessen Ableben betreuen. Der Pflegende erhält Anspruch auf einen höheren Erbteil.

20 Stunden pro Monat unentgeltliche Pflege

Dafür gelten aber bestimmte Voraussetzungen, so Erfried Bäck, Präsident der Notariatskammer Kärnten. Zum ersten muss es sich bei dem Pflegenden um eine nahe stehende Person handeln: „Lebensgefährten und deren Kinder können Adressaten des Pflegevermächtnisses sein. Diese müssen in den letzten drei Jahren vor dem Tod mindestens sechs Monate und nicht nur geringfügig gepflegt haben und dürfen dafür zu Lebzeiten nichts bekommen haben.“ Das heißt, es müssen in der Regel mehr als 20 Stunden im Monat an Pflegeleistung unentgeltlich erbracht worden sein.

Mehr Anspruchsberechtigte, mehr Streit

Da mehrere Personen - insgesamt bis zu sechs - Anspruch auf ein Pflegevermächtnis erheben können, sieht Bäck hier einige Schwierigkeiten: „Es ist gut gemeint, aber nicht wirklich gut umgesetzt. Es wird zu diesem Thema viele Streitereien geben. Wir erleben heute schon, dass der eine oder andere Angehörige seine erbrachte Leistung als die höher stehende ansieht und dafür eine Belohnung haben möchte. Das wird sich in Zukunft noch verstärken.“

Die Erfüllung des Pflegevermächtnisses wird von Gerichtskommissären - den Notaren - angestrebt. In Streitfällen wird es ebenfalls die Aufgabe der Notare sein, eine Einigung zwischen den Angehörigen zu erzielen.

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