Durch Fehler unkündbar im Rathaus

Durch einen Fehler in der Personalabteilung wurden zwei Mitarbeiter im Klagenfurter Rathaus unkündbar, das besagt ein neues Rechtsgutachten. Sie dürfen auch nach 65 weiterarbeiten und dabei Pension kassieren.

Der Fall sorgte im August für Aufregung. Eine Vertragsbedienstetenordnung soll es mindestens sechs Mitarbeitern ermöglicht haben, gleichzeitig Pension und Gehalt zu beziehen - mehr dazu in Volksanwalt prüft „unkündbare“ Bedienstete. Am Freitag präsentierte die Stadt dazu eine rechtliche Stellungnahme des Arbeitsrechtexperten Norbert Moser.

Das wichtigste Ergebnis: Die Vertragsbedienstetenordnung sieht gar kein unkündbares Dienstverhältnis vor. Mitarbeiter, die das 65. Lebensjahr erreichen, müssen allerdings vom Ende ihres Dienstverhältnisses informiert werden - und bei zwei Mitarbeitern wurde darauf schlicht vergessen.

Keine Mitteilung an Bedienstete erfolgt

Der Fehler passierte im Jahr 2012, man habe einfach vergessen, den betroffenen Mitarbeitern mitzuteilen, dass ihr Dienstverhältnis mit 65 Jahren zu Ende sei, sagte SPÖ-Vizebürgermeister Jürgen Pfeiler: „Dies lässt sich offenbar auf einen Fehler in der internen Kommunikation in der zuständigen Abteilung zurückführen“, ein „Versagen durch Stillschweigen“. Da die beiden Mitarbeiterinnen nicht informiert wurden, hätten die beiden ein unbestimmtes Verhältnis erlangt, das besage die rechtliche Stellungnahme.

Bei diesen beiden Bediensteten sei keine einseitige Auflösung des Dienstverhältnisses möglich, man werde daher versuchen, mit den beiden eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Eine Kündigung sei mit einem Rechtsrisiko verbunden, daher wolle er mit den beiden sprechen, so Pfeiler. Die anderen vier betroffenen Mitarbeiter bekommen nun die Auslaufverständigung, daraus ergeben sich dann keine weiteren Rechtsansprüche.

Frage nach politischer Verantwortung

Der springende Punkt sei laut Pfeiler die politische Verantwortung. 2013 sei dem Stadtsenat und Gemeinderat vom damaligen Stadtrat Wolfgang Germ (FPÖ) mitgeteilt worden, dass man unbedingt eine Änderung der Vertragsbedienstetenordnung vornehmen müsse, um ein derartiges Vorgehen in der Zukunft zu verhindert. Nur damit wäre der Zustand rechtskonform - mehr dazu in Doppelverdienste: FPÖ erwägt Anzeige. Das sei aber nicht richtig gewesen, so Pfeiler. Die Vertragsbedienstetenordnung habe schon beim Entstehen darauf abgezielt, dass Mitarbeiter mit 65 das Dienstverhältnis beenden. Nur die besagte Mitteilung sei vergessen worden und man müsse nun klären, warum.

Germ: Pfeiler muss Fehler eingestehen

FPÖ-Stadtrat Wolfgang Germ reagierte am Freitag in einer Aussendung. Pfeiler müsse für Fehler in seiner Amtsperiode selbst Verantwortung übernehmen. Die Abänderung der Vertragsbedienstetenordnung sei 2012 auf Antrag von ihm, Germ, vollzogen worden. 2016 habe die FPÖ angefragt, wie viele Mitarbeiter in diesem Jahr 65 Jahre alt werden. Pfeiler habe bestätigt, dass diese nicht gehen müssen, dass der rechtliche Raum gegeben sei. Dann habe er gesagt, es müsse eine Gesetzesänderung im Nationalrat geben, nun heiße es, das Dienstverhältnis könne doch beendet werden. Das seien drei verschiedene Aussagen, so Germ.