Ärztinnen entlassen: Kasse bekam Recht

Zwei Zahnärztinnen sind 2014 von der Kärntner Gebietskrankenkasse wegen Unregelmäßigkeiten entlassen worden. In zweiter Instanz bekam die Kasse Recht, auf die Ärztinnen kommen nun hohe Kosten zu.

Eine der beiden Ärztinnen soll an der Arbeitsstelle im Zahnambulatorium im Krankenstand gewesen sein, aber gleichzeitig in der Privatpraxis Patienten behandelt haben. Die andere soll medizinisches Material aus dem Ambulatorium in ihre private Praxis mitgenommen und noch dazu in ihrer Dienstzeit bei der GKK private Arbeiten - wie Botoxbehandlungen - erledigt haben.

GKK fordert Anwaltskosten zurück

Die GKK entließ die beiden Medizinerinnen umgehend und zeigte sie an. Den Arbeitsgerichtsprozess in erster Instanz verlor die Krankenkasse. Das Oberlandesgericht Graz als zweite Instanz sah die Entlassungen jedoch aufgrund der Schwere der Verfehlungen als gerechtfertigt an, so GKK-Direktor Johann Lintner.

Dabei geht es bis zu 60.000 Euro, die die GKK jetzt zurückfordert. Dazu kommen noch die Anwaltskosten, die der Kasse durch die Verfahren entstanden. Durch das Urteil fühlt sich man sich bei der GKK bestätigt. Als letzte Möglichkeit, die Entlassungen zu bekämpfen, bleibt den beiden betroffenen Ärztinnen jetzt nur noch der Gang zum Obersten Gerichtshof.

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