Prozess: Aus Körperverletzung wird Mordversuch

Im Prozess gegen einen 35-jährige Polen, der einen Jungbauern bei einem Streit mit einem spitzen Gegenstand verletzt haben soll, gibt es eine Wende: Aus schwerer Körperverletzung wurde ein Mordversuch, das Gericht erklärt sich für nicht zuständig.

In der Verhandlung am Donnerstag erklärte das Gericht, der Fall gehöre vor ein Geschworenengericht, man sei nicht mehr zuständig. Der Fall wird nun an das Oberlandesgericht Graz weitergeleitet, wo geprüft wird, ob die Indizien für einen Geschworenenprozess ausreichen, so Richter Dietmar Wassertheurer.

Keine Tatwaffe gefunden

Für Staatsanwältin Sandra Agnoli ist klar, dass es sich um einen Tötungdelikt handelt. Die Umstände sind kompliziert, da es keine Tatwaffe und völlig verschiedene Versionen über den Tathergang gibt. Der Angeklagte, ein ausgebildeter Militärpolizist, bestreitet, einen spitzen Gegenstand mitgehabt zu haben - mehr dazu in Prozess: Messerstich bei Nachbarschaftsstreit (kaernten.ORF.at; 19.7.2016).

Er sei von dem Jungbauer attackiert worden und habe sich nur gewehrt. Dieser behauptet jedoch, der Deutsche habe ihm ein Messer in den Oberkörper gerammt. Dass der Angeklagte eine Videobrille bei dem Vorfall trug, spielte in der jüngsten Verhandlung kaum noch eine Rolle, der Täter filmte damit den Zwischenfall teilweise mit. Der Verteidiger legte Berufung ein.