Notare informieren über neues Erbrecht

Eine Reform des Erbrechts tritt im Jänner 2017 in Kraft. Für Ehepartner, Lebensgefährten und geschiedene Partner ändert sich Grundlegendes. Mit kostenlosen Beratungstagen will die Notariatskammer Kärnten über die Veränderungen informieren.

Erstmals seit 200 Jahren werden die wesentlichen Punkte des Erbrechts geändert. Besonders begünstigt werden durch die Neuerungen Ehepartner, sagt Werner Stein, Vizepräsident der Notariatskammer Kärnten: „Früher war es so, wenn man zwar verheiratet, aber kinderlos verstorben ist, bekamen die Eltern immer einen Pflichtteil, auch wenn der Ehepartner als Erbe eingesetzt wurde. Dieser fällt jetzt weg.“

Liegt kein Testament vor und würden die Eltern nicht mehr leben, erbe der Ehegatte alleine und die Geschwister nicht mehr. Im Falle einer Scheidung wird es künftig so sein, dass Ex-Ehepartner nicht mehr im Testament berücksichtigt werden.

Außerordentliche Rechte für Partner

Eine weitere Veränderung gibt es auch bei Lebensgefährten oder eingetragenen Partnerschaften. Drei Jahre müssen die Lebenspartner in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben, um als Erben berücksichtigt zu werden. Dass alleine reiche aber noch nicht aus, so Erfried Bäck, Präsident der Notariatskammer Kärnten. Das gesetzliche Erbrecht des Lebensgefährten sei ein außerordentliches Recht: „Nur dann, wenn weder Kinder, noch Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern vorhanden sind, kommt der Lebensgefährte zum Zug. Wenn man seinen Partner absichern will, ist man nach wie vor gut beraten, ein Testament zu machen.“

Zwei Info-Termine in Klagenfurt und Villach

Über weitere Neuerungen im Erbrecht, das mit Jahresbeginn 2017 in Kraft tritt, informiert die Notariatskammer Kärnten am 24. September in Klagenfurt und am 1. Oktober in Villach. Weitere Schwerpunkte an den Beratungstagen sind das Immobilienrecht, Steuer und Vorsorge.