Zwei Jahre Haft für Steuerbetrug
Angeklagt war der Klagenfurter wegen Steuerbetrugs, Abgabenverkürzung und schweren Betrugs. Er stellte als Geschäftsführer einer Firma seinem steirischen Partner Scheinrechnungen aus. Dieser machte die Umsatzsteuer geltend, die dem Angeklagten zufloss. Dazu wurden Steuererklärungen nicht abgegeben, womit die Körperschaftssteuer nicht bezahlt wurde, auch Kapitalertragssteuern wurden am Fiskus vorbeigeschmuggelt.
Das System funktionierte ab dem Jahr 2009 offenbar klaglos, allein die nicht bezahlte Kapitalertragssteuer belief sich auf mehr als 50.000 Euro, wie Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse vorrechnete. Im Jahr 2014 starb der steirische Geschäftspartner, der Klagenfurter stellte aber weiterhin Scheinrechnungen aus. Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung und Abgabenbetrug nennt das die Anklagebehörde.
“Zuerst sieht man nur das Geld“
„Wie kommt man auf so etwas?“, wollte die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Sabine Roßmann, wissen. Sein Partner sei auf die Idee gekommen, und ihn habe die Aussicht auf das zu lukrierende Geld verlockt, meinte der Angeklagte. Auf die Frage, ob ihm bewusst gewesen sei, dass sein Handeln illegal war, sagte er: „Bewusst wird es einem erst hinterher, zuerst sieht man nur das Geld.“ Warum er auch nach dem Tod seines Partners weitergemacht hatte, erklärte er damit, dass es „so leicht gegangen“ sei. Das Geld habe er zum Teil verbraucht, zum größeren Teil aber verspielt.
Noch in Probezeit wieder straffällig
Nach kurzer Beratung wurde der Schuldspruch verkündet, 90.000 Euro Geldstrafe und ein Jahr Haft erhielt der 53-Jährige nach dem Finanzstrafgesetz, ein Jahr für den gewerbsmäßigen schweren Betrug. Eine bedingte Nachsicht der Haftstrafen habe sie nicht gewähren können, sagte Roßmann. Der Angeklagte habe nach seiner bedingten Haftentlassung 2007 noch vor Ablauf der Probezeit wieder mit strafbaren Handlungen begonnen. Sollte der Angeklagte die 90.000 Euro nicht bezahlen können, beträgt die Ersatzfreiheitsstrafe fünf Monate. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.