Heizkostenzuschuss: Einreichfrist beginnt

Ab sofort können wieder Anträge für den Heizkostenzuschuss eingereicht werden. Diese werden beim jeweiligen Wohnsitz-Gemeindeamt angenommen. Im Vorjahr haben 21.000 Personen davon Gebrauch gemacht.

Die entscheidenden Dokumente, die dem Formblatt des Heizkostenzuschusses beigelegt werden müssen, sind der aktuelle Einkommensnachweis und im Falle einer Selbständigkeit der Einkommenssteuerbescheid.

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ORF

Anträge bis Ende Februar möglich

Beantragt werden kann entweder der „große Heizkostenzuschuss“ mit 180 Euro oder der „kleine Heizkostenzuschuss“ mit 110 Euro. Es handelt sich um Einmalzahlungen, die Anträge können bis Ende Februar bei den jeweiligen Gemeinden abgegeben werden.

Wer zählt zu den Anspruchberechtigten für den großen Heizkostenzuschuss? Alleinerzieher oder Alleinstehende mit einem Monatseinkommen von 838 Euro Netto, oder 1.257 Euro für Zwei-Personen- Haushalte.

Den „kleinen Heizkostenzuschuss“ können all jene beziehen oder zumindest beantragen, die 1.040 Euro Netto im Monat allein oder 1.430 Euro zu zweit zur Verfügung haben. Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, werden beim Einkommenslimit 129 Euro dazugezählt.

Höhe und Einkommensgrenzen gleichgeblieben

Der Heizkostenzuschuss wurde in der Regierungssitzung am 28. Juni einstimmig beschlossen. Die Höhe des Zuschusses und die Einkommensgrenzen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. In Summe wenden Land und Gemeinden jährlich 3,3 Millionen Euro für diese Aktion auf.

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