Klage wegen Spulwurm-Medikament

Ein aufsehenerregender Fall geht am Montag am Landesgericht Klagenfurt in die zweite Runde: Die Gebietskrankenkasse bezahlt einer Frau nämlich ein teures Medikament nicht, das sie für die Behandlung eines Spulwurms benötigen würde.

Das Medikament gegen besagten besonderen Spulwurm kostet etwas mehr als 100 Euro. Die GKK hat jetzt ein zehntausend Euro teures Gutachten in Auftrag gegeben, das belegen soll, dass es billigere und gleich wirksame Medikamente auf dem Markt gibt.

Tausende Euro für unwirksame Medikamente

Die Patientin aus Klagenfurt ist 40 Jahre alt. An die 30.000 Euro hat sie in den vergangenen Jahren bereits für Medikamente ausgegeben, die ihre schweren Symptome bekämpfen sollen - ohne Erfolg. Sie lässt sich von etlichen Ärzten untersuchen, diese finden keine Antwort, bis die Patientin auf einen Klagenfurter Chirurgen trifft, dem es gelingt, einen sehr seltenen Erreger im Körper der Frau nachzuweisen. Er hat die Antwort und verschreibt der Frau das – wie er sagt - einzig wirksame Medikament auf dem Markt, das gegen diesen besonderen Spulwurm hilft. Doch das Präparat ist teuer und die GKK weigert sich zu zahlen. In einer Stellungnahme heißt es, dass eine Kostenübernahme bei dieser Indikation nicht vorgesehen sei, das Medikament würde das Maß des Notwendigen überschreiten.

Die Patientin klagt die GKK. Es kommt zum ersten Gerichtstermin, dieser wird vertagt. Am Montag erhält der Fall eine Fortsetzung. In der Zwischenzeit hat sich die GKK mit einem mehr als 10.000 Euro teuren Gutachten gewappnet, um zu belegen, dass es günstigere Medikamente gebe.

Patientin: „GKK akzeptiert meine Diagnose nicht“

Die Patientin versteht die Welt nicht mehr: "Das erste große Problem ist, dass die GKK meine Diagnose nicht akzeptiert sondern das mit einem anderen Erreger verwechselt. Für diesen anderen Erreger gibt es eben ein anderes Medikament, das frei verschreibbar ist – ich aber in enormen Mengen und Dosen zu mir nehmen müsste, und es nicht sicher ist, dass es auch gegen meinen Erreger wirkt und die Konsequenzen sowieso in den Sternen stehen.“

Was sagen die GKK selbst und Chefarzt Kurt Possnigg zu diesem Fall? Nichts. Ein laufendes Verfahren werde nicht kommentiert, heißt es knapp aus dem Büro des Chefarztes.

Tropenmediziner gibt Patientin Recht

Dabei bekommt die 40-jährige Patienten sehr prominente Schützenhilfe. Der Chef der Tropenmedizin der medizinschen Universität Wien, Herbert Auer, meldete sich zu Wort und sagte: Das Medikament, das die GKK nicht zahlen wolle, sei nachweislich das einzige, das der Patientin helfen würde. In anderen Bundesländern würden die Krankenkassen sehr wohl die Kosten für dieses Medikament übernehmen. Auer: „Wenn eine Frau gegen eine ganze Organisation zu Felde ziehen muss, weil sie aus ihrer Sicht glaubt, Recht zu haben – was ich auch glaube – dann schaut die Sache tatsächlich wie David gegen Goliath aus. Bis jetzt habe ich keinerlei Anhaltspunkte dafür bekommen, dass Sozialversicherungen nicht bereit gewesen wären, dieses Medikament zu bezahlen.“

Persönliche Animositäten als Hintergrund?

Am kommenden Montag soll vor Gericht jener Arzt aus Klagenfurt aussagen, dem es gelungen ist, den seltenen Erreger nachzuweisen. Hinter vorgehaltener Hand heißt es, dass persönliche Animositäten zwischen dem Chefarzt der GKK und dem Klagenfurter Arzt der Grund für den Medikamentenstreit sein könnten. Am Montag ab 14.00 Uhr geht es am Landesgericht Klagenfurt jedenfalls in die zweite Verhandlungsrunde.