Obduktion: Kein Hinweis auf Absturzursache

Laut Polizei wurde bei der Obduktion des tödlich verunglückten Hannes Arch kein Hinweis auf ein körperliches Gebrechen gefunden. Der schwer verletzte Fluggast konnte ebenfalls keine Hinweise auf die Unfallursache liefern.

Einen Tag nach dem Tod von Extremsportler Hannes Arch gibt es noch keine Hinweise darauf, was den Hubschrauberabsturz in den Hohen Tauern bei Heiligenblut ausgelöst haben könnte. Der Leichnam Archs - er starb an einem Genickbruch - ist nach der Obduktion am Samstag für die Beisetzung freigegeben worden. Diese soll im engsten Familienkreis stattfinden. „Wir sind am Boden zerstört“, heißt es auf der Website des 48-Jährigen. In dem kurzen Text nennen Archs Mitarbeiter ihn ihren „besten Freund und Bruder“. Worte könnten „nicht beschreiben, wie wir alle fühlen“. Die Gedanken seien nun bei Archs Angehörigen - seiner Freundin Miriam, seinen Eltern, seiner Schwester und seinen Neffen.

Fluggast zu Unfallhergang befragt

Unterdessen wurden die Ermittlungen zur Ursache des Unglücks am Samstag fortgesetzt. Der Fluggast Archs wurde zum Unfallhergang befragt. Der Zustand des Hüttenwarts, eines 62-jährigen Deutschen, war den Umständen entsprechend gut. Seine Aussagen hätten aber keinen eindeutigen Hinweis auf die Unfallursache geliefert, sagte Johann Reiter vom Landeskriminalamt Kärnten. Bestätigt worden sei, dass Arch selbst geflogen ist.

Absturzstelle Arch Großglockner

APA/EXPA/JFK

Das Hubschrauberwrack wurde am Samstag in der Schobergruppe geborgen

Auch Johannes Woldrich, Leiter der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes im Verkehrsministerium und die anderen Experten der Kommission, die den Unfall untersuchen, werden den Hüttenwart noch befragen.

Hubschrauberwrack geborgen und beschlagnahmt

Der Hubschrauber des tödlich verunglückten Exptremsportlers ist am Samstag geborgen worden. Das Wrack wurde von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und soll am Montag zur technischen Untersuchung nach Wien gebracht werden. Die Ursache des Unglücks ist nach wie vor unklar. Nun muss geklärt werden, ob es genug Licht für einen Nachtflug gab.

Keine Hinweise auf technisches Gebrechen

Die technischen Untersuchungen an dem Wrack werden rund vier Monate dauern, sagte Woldrich. Erst wenn man einen technischen Fehler ausschließen könne, werde in Richtung menschliches Versagen ermittelt. Zuerst werde man sich etwa das Triebwerk genau anschauen und Kontakt zu den Herstellerfirmen des Hubschraubers aufnehmen. Woldrich war am Samstag zu Mittag gerade von der Unfallstelle in den Bergen zurückgekommen. „Jetzt ist einmal alles erfasst und fotografiert.“ Etwas Besonderes aufgefallen sei zunächst nicht.

Arch-Absturz: Genug Licht für Nachtflug?

Hannes Arch flog die Elberfelder-Hütte an, um Material zu liefern, und wollte dann gegen 21.30 Uhr auf direktem Weg zum Flughafen Salzburg. Er musste mit seinem Privathubschrauber mehr als 1.000 Höhenmeter aufsteigen, um die Berge zu überwinden. Doch eine Minute nach dem Start krachte der Hubschrauber in eine Felswand.

Hubschrauberabsturz Arch Schobergruppe

ORF

Rettungsmannschaft: Es war stockdunkle Nacht

Mehrere Mitglieder der Rettungsmannschaft sprachen von einer klaren, aber stockdunklen Nacht ohne Mondlicht zwischen den hohen Bergen. Mit spezieller Ausbildung und Prüfung sind diese Nachtflüge auf Sicht erlaubt, aber riskanter als bei Tag. Jetzt muss die Unfallkommission klären, ob Arch genügend Licht gehabt hätte, um aus dem Tal herauszufinden, oder ob menschliches Versagen bzw. ein technischer Defekt schuld an dem fatalen Absturz war - mehr dazu in Trauer nach Tod von Hannes Arch.

Strenge gesetzliche Regeln für Nachtflüge

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Nachtflüge sind streng. Für die Außenlandegenehmigung ist der Landeshauptmann zuständig. Er erteilt sie zum Beispiel für Versorgungsflüge von Schutzhütten, die sonst nicht erreichbar wären.

Piloten, die mit Flugzeugen durch die Nacht fliegen, müssen eine harte Instrumentenflugprüfung durchlaufen. Fliegen bei Nacht ist für Privatpiloten - mit der entsprechenden Ausbildung und Prüfung - auch im Sichtflug möglich. Voraussetzung dafür ist, dass es hell genug ist. Der Mond muss genügend Licht abgeben, und es dürfen keine Wolken die Sicht verdecken.

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