Rufbereitschaft: Ermittlungen gegen 17 Ärzte

Mindestens 17 Kärntner Hausärzte stehen unter Betrugsverdacht. Sie sollen sich Lücken im Computersystem zu nutze gemacht haben, um mehr Geld ausbezahlt zu bekommen. Der Schaden beträgt über 80.000 Euro.

Ob das Vorgehen der 17 Allgemeinmediziner auch strafrechtlich relevant war, also Betrug oder doch nur moralisch fragwürdig, wird jetzt von der Staatsanwaltschaft geprüft. Das System der Rufbereitschaft ist seit 1. Jänner 2015 in Kraft. Über ein Onlineportal des Roten Kreuzes können sich die Mediziner - die meisten davon sind Wahlärzte - für eine Rufbereitschaft in einem oder mehreren Sprengeln anmelden.

An Werktagen bekommen sie dafür 195 Euro ausbezahlt. Um zu vermeiden, dass ein Sprengel unversorgt bleibt, hat das Land ein besonderes Zuckerl eingeführt: Wer als Bereitschaftsarzt kurzfristig einen Nachbarschaftssprengel mit übernimmt, bekommt eine 200-prozentige Pauschale ausgezahlt. Und genau das sollen sich die Ärzte zunutze gemacht haben. Sie sollen sich Monate vorher für eine Rufbereitschaft in einem Sprengel eingetragen, dann aber wieder ausgetragen haben, um sich schließlich kurz vor Ablauf der Frist wieder einzutragen und so die Pauschale zu erhöhen.

Ein Mediziner meldete sich über 100 Mal an

Der Kurienobmann der Allgemeinmediziner, Gerd Wiegele bestätigte die Ermittlungen am Freitag: „Ich weiß nur, dass es eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft gegeben hat, weil der Verdacht auf einen Mißbrauch vorliegt. Dem gehen Polizei und Staatsanwaltschaft offenbar nach und da wird recherchiert.“

Laut Staatsanwaltschaft gibt es insgesamt 34 Verdachtsfälle, bei 17 Ärzten kam das kritisierte Vorgehen gehäuft vor, bei fünf Medizinern lagen die Beträge über 5.000 Euro und damit oberhalb der Wertgrenze für den Tatbestand des schweren Betrugs. Vor allem ein Klagenfurter Mediziner fiel den Ermittlern besonders auf: Er soll sich binnen 15 Monaten über 100 Mal für Rufbereitschaften eingebucht haben. 15.000 Euro mehr als üblich soll der Mediziner auf diese Weise kassiert haben.

Schaden von mehr als 80.000 Euro entstanden

Insgesamt sei dem Land durch die Überzahlungen ein Schaden von mehr als 80.000 Euro entstanden. Wiegele sagte, wenn dort wirklich Unregelmäßigkeiten vorgekommen sein sollen, und das auch beweisbar sei, dann sei das „zu ahnden und abzustellen“. Natürlich gelte aber die Unschuldsvermutung, sagte Wiegele.

Erstmals fielen die die Unregelmäßigkeiten bei den Buchungen im Herbst 2015 auf. Eine Zeitlang wurden die Vorgänge beobachtet, bis das Land schließlich im Februar 2016 eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelte.

Lücke im System geschlossen

Die Lücke im Rufbereitschafts-System sei mittlerweile behoben, hieß es noch am Freitag vom Land Kärnten. Solche kurzfristgen An- und Abmeldungen, nur um die 200 Prozent Tarife für den Nachtdienst kassieren zu können, seien nun nicht mehr möglich.