„Schilda“ am Markt: Morgen Parkverbot

In Klagenfurt sorgen rund um den Benediktinermarkt Verkehrsschilder für Verwirrung. Statt eines genauen Datums wird als Zeitraum für das Parkverbot für den Wochenmarkt schlicht „Morgen“ angegeben.

Für den Wochenmarkt sollen die Parkplätze frei bleiben - wann genau, bleibt den meisten Autofahrern allerdings ein Rätsel. Auf den Verkehrsschildern heißt es „morgen Wochenmarkt von 5:00 bis 14:00“. Anrainer wissen zwar, dass der Markt am Donnerstag stattfindet. Ortsunkundigen Menschen kann es aber passieren, dass sie ihr Auto am Donnerstag in den Morgenstunden abstellen, im Vertrauen darauf, dass der Markt „morgen“, also aus ihrer Warte am Freitag stattfindet. Sie laufen Gefahr, dass ihr Auto einige Stunden später abgeschleppt wird und sie wegen Falschparkens Strafe zahlen zu müssen.

Sendungshinweis:

Radio Kärnten Mittagszeit, 25. August 2016

Alles genau ausgeschildert?

Parkverbote müssen für Verkehrsteilnehmern klar verständlich sein. Laut dem Marktkoordinator Peter Zwanziger sind das auch seine „Morgen“-Schilder. „Es ist alles so schön ausgezeichnet bei uns, nicht nur beim Markt, sondern auch von den Tafeln her, dass das leicht zu erkennen ist“, so Zwanziger.

Morgen Wochenmarkt Verkehrsschilder Klagenfurt Parkverbot

ORF/Peter Matha

„Morgen Wochenmarkt“ - Verkehrsschilder sorgen für Verwirrung

Auch juristisch sieht der Marktkoordinator kein Problem: „Wir machen das so wie es in der Verordnung steht. Wir stellen es 24 Stunden vorher auf.“

Jank: „Morgen ist viel zu ungenau“

Thomas Jank, Verkehrsjurist des ARBÖ, sieht das anders. "In diesem Fall hätte man gute Chancen mit einer Berufung. Aus meiner Sicht ist das nicht korrekt, wie es hier verordnet wurde, weil die Bezeichnung ‚morgen‘ viel zu ungenau ist“, sagte Jank.

Morgen Wochenmarkt Verkehrsschilder Klagenfurt Parkverbot

ORF/Peter Matha

Peter Zwanziger sieht kein Problem in der Verordnung

Straffrei: Auf das falsche „Morgen“ vertraut

Es ist also durchaus wahrscheinlich, ohne Strafe davon zu kommen, wenn man glaubhaft machen kann, dass man „Heute“ auf das falsche „Morgen“ vertraut hat.

Bereits bezahlte Strafen können laut Jank aber nicht rückerstattet werden: „Bei Verwaltungsübertretungen ist das nicht möglich.“