Ermittlungen nach tödlichem Wanderunfall

Vor einem Monat ist ein 58-jähriger Deutscher beim Wandern in Oberdrauburg tödlich verunglückt. Jetzt wird ermittelt, ob bei der Sicherung des Weges Fehler gemacht wurden. Es besteht der Verdacht, dass ein Kunststoffseil riss.

Der Deutsche war als letzter in einer Gruppe gemeinsam mit seiner Frau und einem weiteren befreundeten Ehepaar aus Südtirol im Bereich der Trögerwand bei Oberdrauburg unterwegs. Beim Aufstieg auf dem Wanderweg stürzte der Mann plötzlich fast 100 Meter in die Tiefe – mehr dazu in Wanderer in Trögerwand abgestürzt: Tot.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen grob fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Geprüft wird, ob bei der Sicherung des Weges Fehler gemacht wurden und wer eventuell dafür die Verantwortung trägt. Es besteht der Verdacht, dass bei dem Unfall ein Kunststoffseil riss. Laut Staatsanwalt Markus Kitz hatte der Tote noch ein Sicherungsseil in der Hand. Was wirklich passiert ist, soll nun mithilfe zweier Gutachter geklärt werden. Ein Gerichtsmediziner und ein Bergführer wurden beauftragt.

Symbolbild Seil

ORF/Peter Matha

Ein Seil dieser Art wurde dem Wanderer offensichtlich zum Verhängnis

Steig bleibt vorerst gesperrt

Der Weg ist zwar einfach, trotzdem geht es seitlich teils steil hinunter, Seile aus Kunstsoff und Stahl sollen vor Abstürzen sichern. „Österreichischer Touristenclub“ steht auf dem Schild zum Trögerwandweg. Derzeit ist der Steig behördlich gesperrt. Die Sperre bleibt aufrecht, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind und geklärt ist, ob jemand seine Sorgfaltspflicht verletzte.

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ORF

Wer haftet für Wanderwege?

Wer einen Steig zur Verfügung stellt, der müsse auch dafür sorgen, dass er in Ordnung ist, sagt Mario Deutschmann, Jurist der Kärntner Landwirtschaftskammer. Natürlich müssten Sicherungen nicht jeden Tag kontrolliert werden, „im besten Fall zwei Mal im Jahr.“ Außerdem gebe es nach Muren oder anderen Schadensereignissen die Verpflichtung zur Kontrolle. Wenn nötig, müsse ein Wanderweg behördlich gesperrt werden.

Bei der Kontrolle zähle nicht, wie gut die Sicherung an sich ist, sagt der Jurist. Heutzutage werden meist zwei Stahlseile untereinander gespannt, damit ein Durchrutschen unmöglich wird. Letztlich müssten sich Wanderer aber darauf verlassen können, dass der Weg sicher ist.

„Nie hundertprozentig sicher sein“

Wurde die Haftungspflicht verletzt, könne der Wegeerhalter, etwa Gemeinde, Alpenverein oder Tourismusverein, strafrechtlich belangt werden, sagt Jurist Mario Deutschmann. Gegen zivilrechtliche Klagen gebe es eine Absicherung durch eine Wege-Haftpflichtversicherung, die viele Gemeinden abgeschlossen hätten.

Vor allem nach Unwettern rät der Jurist generell zur Vorsicht bei Bergtouren. Deutschmann: „Im felsigen Gelände sollte man mit allem rechnen und sich nie hundertprozentig sicher sein.“