KRESTA-Pleite: Mitarbeiter bekommen Löhne

Nach der Pleite der Anlagenbaufirma Kresta bekommen 162 der 237 betroffenen Mitarbeiter nun ihre Juni- und Juli-Gehälter vom Insolvenzfonds. Seit Mai hatten die Mitarbeiter kein Geld mehr bekommen.

Am 25. Juli meldete die Geschäftsführung den Konkurs mit mehr als 100 Millionen Euro Schulden an. Am 10. August wurde dann auch der angestrebte Sanierungsplan zurückgezogen, die Firma wurde geschlossen. Geschäftsführer Franz Kreuzer gründete eine neue Gesellschaft, die die laufenden Aufträge abarbeiten soll. Dazu sind für die 700 Gläubiger noch einige Fragen zu klären – mehr dazu in KRESTA-Pleite: Viele Fragen noch offen.

Die Juni- und Juli-Gehälter und die anteilsmäßigen Ansprüche auf das Urlaubs- und Weihnachtsgeld muss nun der Insolvenzfonds der Republik bezahlen, der unter anderem über den Entgeltsicherungszuschlag aller Dienstgeber gespeist wird. Ist wegen der vielen Konkurse zu wenig im Topf, müssen alle Steuerzahler über das Budget einspringen. 162 Mitarbeiter bekommen laut Arbeiterkammer Kärnten am Montag oder Dienstag oder das Geld auf ihre Konten überwiesen, insgesamt fast 950.000 Euro.

Kresta Gebäude Insolvenz

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Auch restliche Mitarbeiter bekommen Löhne

Die restlichen 70 Mitarbeiter müssen sich etwas gedulden. 40 von ihnen haben im Ausland für die international tätige Firma Kresta gearbeitet. Hier ist die Bearbeitung der Ansprüche nicht so einfach, da einige Steuerfragen geklärt werden müssen. Spätestens in zwei bis drei Wochen sollen aber alle 237 Mitarbeiter von Kresta ihre ausständigen Gehälter und sonstigen Ansprüche bekommen.

Millionenbelastung für Insolvenzfonds

Insgesamt kommen dann für die ausstehenden Löhne und Gehälter und das Urlaub- und Weihnachtsgeld mehr als 1,6 Millionen Euro aus dem Insolvenzfonds. Dazu kommen noch die Ansprüche von 68 Mitarbeitern der zugesperrten Firma Kresta, die noch im System der Abfertigung alt sind und deren Ansprüche schlagend werden.

Außerdem haben mindestens 100 Mitarbeiter, die nicht von der neuen Gesellschaft übernommen werden,noch einen Anspruch auf Kündigungsentschädigung. Wie hoch diese ist, hängt davon ab, wie lange die Betroffenen im Unternehmen waren. Dabei geht es um Lohn- und Gehaltsfortzahlungen zwischen sechs Wochen und fünf Monaten plus Sonderzahlungen. Geld, für das wiederum die Allgemeinheit aufkommt.

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