Registrierkassenpflicht für Sexarbeiter

Das Land bietet kostenlose Beratung für weibliche und männliche Prostituierte an. Den Sexarbeitern wird neben Versicherungsangelegenheiten erklärt, ab welchem Einkommen sie eine Registrierkasse brauchen, aber auch, wie man „aussteigt“.

Die Anzahl der Prostituierten in Kärnten steigt. Um Probleme bereits im Vorfeld zu verhindern, schuf das Referat für Frauen und Gleichbehandlung eine kostenlose Beratungsstelle. In Kärnten gibt es immerhin 36 genehmigte Bordelle, etwa 400 Frauen sind als Sexdienstleisterinnen - so die offizielle Bezeichnung - gemeldet. Experten schätzen die Dunkelziffer allerdings mehr als doppelt so hoch ein.

Klagenfurt und Villach als Hotspots

Cornelia Rubin wurde vom Land angestellt und ist als mobile Beraterin vor allem in Villach und Klagenfurt unterwegs: „Villach und Klagenfurt sind die Hotspots in Kärnten, da Sexarbeit in Slowenien und Italien verboten ist. Dadurch kommen auch viele Kunden aus diesen Ländern.“

Aktuell arbeiten vor allem Rumäninnen als Sexarbeiterinnen in Kärnten, gefolgt von Ungarinnen, Spanierinnen und Slowakinnen. Der Anteil der aus Kärnten stammenden Sexarbeiterinnen ist laut Rubin niedrig und liegt in etwa bei geschätzten ein bis zwei Prozent.

Registrierkasse ab 7.500 Euro

Die Beraterin informiert die Prostituierten beispielsweise über Unterstützungsangebote, die Sozialversicherung und die steuerliche Situation. Wieviele Steuern Sexarbeiterinnen zahlen müssen, hängt von ihrem Einkommen ab. Sie gelten grundsätzlich als selbstständig erwerbstätig, es gebe aber oft Arrangements der Finanzämter mit den Betreibern. Ab einem Umsatz von 7.500 Euro in bar pro Jahr sind sie registrierkassenpflichtig. Oft komme es vor, dass sich mehrere Sexarbeiterinnen eine gemeinsame Kasse teilen, so Rubin. „Es muss nur ersichtlich sein, welche Prostituierte welche Einnahmen hat“.

Steuerfreiheit bis 11.000 Euro Einkommen

Viele Sexarbeiterinnen seien aber ohnehin nur ein bis zwei Monate in Kärnten, so Rubin. Für sie reiche es, ein Kassen-Eingangsbuch zu führen. Am Ende des Jahres müsse jede Prostituierte einen Lohnsteuerausgleich machen, Steuern müssen nur dann gezahlt werden, wenn mehr als 11.000 Euro bar im Jahr eingenommen wurden. Alle Einnahmen darunter sind steuerfrei. Rubin weist Sexdienstleister auch darauf hin, regelmäßig Gesundheitsuntersuchungen durchzuführen, denn nur dann darf legal gearbeitet werden. Diese werden auf den Bezirkshauptmannschaften oder in Krankenhäusern durchgeführt.

Wenige Männer als Sexarbeiter

Seit Juni haben sich bereits 100 Frauen beraten lassen. Auch Männer nehmen das Angebot in Anspruch. „Bis jetzt hatte ich zwei Männer bei mir in der Beratung. Sie wurden allgemein über Sexarbeit in Österreich aufgeklärt, weil sie das erste Mal hier arbeiten.“ Wo genau die Männer tätig sind, darüber will die Beraterin öffentlich keine Auskunft geben, um ihre Klienten zu schützen.

Rubin ist in den Gesundheitsämtern zu den Untersuchungszeiten anwesend. Persönliche Gespräche und ein Vertrauensverhältnis zu den Prostituierten aufzubauen, stehen für sie an erster Stelle. „Man muss bedenken, dass es sehr schwer ist, einen Zugang zu den Frauen zu finden. Bis jetzt ist das aber sehr gut gelungen.“

Wichtige Frage: Wie höre ich auf?

Vor allem, wenn die Frauen das erste Mal als Sexdienstleisterinnen tätig sind, haben sie viele Fragen. Häufig gestellt werde die Frage nach dem „Aufhören“, wie man wieder aus dem Gewerbe aussteigen könne. Ist der Entschluss einmal gefasst, sei es vor allem wichtig, den Ausstieg auch wirklich durchzuziehen. Opfern von Menschenhandel rät Rubin, sich jedenfalls beim Landeskriminalamt zu melden. Hilfe gebe es auch bei der Caritasberatungsstelle Thalita.

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