Voyeurismus bei Unfällen nimmt zu

In Deutschland hat man Schaulustigen bei Unfällen den Kampf angesagt. Die Polizei filmt ihrerseits jene, die bei Unfällen Opfer und Helfer fotografieren oder filmen. Auch in Kärnten nimmt die Schwelle der Pietät ab. Knipser und Schaulustige behindern Einsätze.

Sowohl Feuerwehr, als auch Polizei merken, dass die Neugier bei Unfällen zunehmend größer werde. Philip Glanzer vom Bezirkspolizeikommando Klagenfurt Land sagt, es komme wegen Schaulustiger häufig zu Staubildungen und auch zu Belästigungen der Unfallbeteiligten.

Jüngstes Beispiel ist ein Unfall, der vor wenigen Tagen in der Klagenfurter Innenstadt passierte: Zwei Autos stießen zusammen, eines davon überschlug sich - mehr dazu in Klagenfurt: Auto landete auf dem Dach. Noch vor Rettung, Feuerwehr und Polizei leisteten ein paar Passanten Erste Hilfe, während andere ihr Handy zückten und die Szenen am Unfallort fotografierten und filmten.

Voyeurismus Unfälle Handyfotos Gaffer

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Viele Schaulustige greifen bei Unfällen sofort zum Handy - aber nicht, um Hilfe zu holen, sondern um die Szenen am Unfallort bildlich festzuhalten.

Wegweisung soll Einsatzkräfte Arbeit ermöglichen

Der Schutz der Persönlichkeit sei in der Praxis gar nicht so einfach. Philip Glanzer sagt, dass das Sicherheitspolizeigesetz Polizisten trotzdem die Möglichkeit biete, Schaulustige durch eine Wegweisung zu vertreiben. Dies sei der Fall, wenn beispielsweise Schaulustige polizeiliche Ermittlungen erschweren oder die Erstmaßnahmen am Unfallort behindern. Es könne durchaus vorkommen, dass dies mit Zwangsgewalt erfolge, falls die betreffenden Personen einer mündlichen Aufforderung nicht Folge leisten würden, so der Polizist.

Voyeurismus Unfälle Handyfotos Gaffer

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Mit Planen und Decken werden Unfallopfer vor den Blicken und Handy-Kameras Schaulustiger geschützt

Veröffentlichung ohne Zustimmung verboten

Für Völkermarkts Feuerwehrkommandant Rahman Ikanovic und seine Kameraden sind Schaulustige Alltag. Bei einem Busunfall vor wenigen Wochen auf der Südautobahn (A2) sei die Situation aber besonders arg gewesen, schildert er: „Das Erste, was wir beim Eintreffen an der Einsatzstelle gesehen haben, waren 50 Mobiltelefone und etwa hundert Personen. Sie dokumentierten alles und veröffentlichten es später in den Sozialen Medien.“ Dies sorge nicht immer für Verständnis unter den Einsatzkräften.

Generell sieht die Österreichische Gesetzgebung vor, dass das Filmen und Fotografieren von Personen auch ohne deren Zustimmung rechtlich möglich und erlaubt ist. „Das Veröffentlichen dieser Bilder ist ohne Zustimmung der Abgebildeten hingegen nicht erlaubt“, erklärt Philip Glanzer vom Bezirkspolizeikommando Klagenfurt-Land.