Aich/Dob Funktionäre frei gesprochen

Zwei ehemalige Funktionäre des Volleyballvereins Aich/Dob sind in einem Verfahren wegen Abgabenhinterziehung, frei gesprochen worden. Ihnen wurde Abgabenhinterziehung vorgeworfen.

Der Freispruch erfolgte am Mittoch, weil der Schöffensenat unter Richterin Michaela Sanin keinen Vorsatz erkennen konnte. Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Angeklagten vor, Steuererklärungen nicht abgegeben und damit Umsatz-, Einkommens- und Kapitalertragssteuer für die Jahre 2004 bis 2009 nicht abgeführt zu haben. Dasselbe soll laut Anklage auch für die Lohnsteuer und die Dienstgeberbeiträge gegolten haben. Der Schaden wurde mit 700.000 Euro beziffert. Mittlerweile reduzierte sich die Schadensumme auf deutlich unter 100.000 Euro.

Angeklagte: Wollten keine Steuern hinterziehen

Die Erleichterung war den beiden Angeklagten ins Gesicht geschrieben, als Richterin Michaela Sanin kurz vor 11.00 Uhr das Urteil verkündete. Beim Wort „Freispruch“ bekreuzigte sich der Zweitangeklagte, der ehemalige Kassierer des Vereins Aich/Dob, sogar. Er und der ehemalige Vereinsobmann beteuerten während des Prozesses, nie die geringste Absicht gehabt zu haben, Steuern zu hinterziehen. Sie seien aufgrund der Gemeinnützigkeit des Vereins davon ausgegangen, dass keine Steuern zu entrichten seien.

Bundesfinanzgericht: Gemeinnützigkeit anerkannt

Tatsächlich ist der Sachverhalt bei Aich/Dob so komplex, dass sich auch das Bundesfinanzgericht in einem parallelen Verfahren auf deutsche Rechtssprechung bezogen hat. Aich/Dob trainierte über Jahre im Ausland, daher wurden auch immer ausländische Spieler beschäftigt. Der Verein ging davon aus, dass für ausländische Spieler keine Einkommenssteuer anfalle. Das wurde vom Bundesfinanzgericht, ebenso wie die Gemeinnützigkeit, anerkannt. Damit fielen keine Umsatz- und Kapitalertragssteuer an. Zur Lohnsteuer steht die Entscheidung noch aus.

Für den Schöffensenat am Landesgericht in Klagenfurt war damit einzig zu klären, ob die Angeklagten den Vorsatz zur Steuerhinterziehung hatten. Und das konnte keinem der beiden nachgewiesen werden. Selbst Oberstaatsanwalt Robert Riffl sah in seinem Schlussplädoyer diesen Tatbestand nicht als gegeben an. Sein Antrag auf eine Geldbuße für den Verein wurde vom Gericht ebenfalls abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verfahren im Vorjahr ausgegliedert

Eigentlich hätte das Finanzstrafverfahren gegen die beiden Sportfunktionäre des Volleyballklubs im Untreueprozess am Klagenfurter Landesgericht im Vorjahr mit abgehandelt werden sollen. Doch der Schöffensenat unter Richterin Michaela Sanin hat das Verfahren ausgeschieden - mehr dazu in Teil-Freispruch für Sportmanager. Im Jänner 2016 wurden die beiden Funktionäre zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Ihnen wurde vorgeworfen, Spenden privat verwendet zu haben - mehr dazu in Sportmanager wegen Untreue verurteilt.