AK warnt vor Rechnungen für Diätpillen

Eine Firma aus Lettland verschickt Diätpillen nach Kärnten, ohne dass zuvor eine Bestellung erfolgte. Danach zwingt sie die vermeintlichen Kunden zur Zahlung der nicht bestellten Diätpillen. Die Arbeiterkammer rät, die geforderte Rechnung nicht zu bezahlen.

In einem Monat zwölf Kilo an Gewicht verlieren - das verspricht eine Diätpille, die zurzeit an zahlreiche Haushalte in Kärnten verschickt wird. Der sogenannte „Fatkiller“ wird von einer Firma aus Lettland angeboten bzw. werden vermeintliche Kunden damit „zwangsbeglückt“.

Vertrag durch einfache Eingabe von Daten

Bei der Arbeiterkammer Kärnten landeten in den letzten Wochen gleich mehrere Anfragen von Konsumenten, die ein Paket der lettischen Firma erhielten - zusammen mit der Aufforderung, eine Rechnung von mehr als hundert Euro samt Zahlungsaufforderung zu begleichen.

Konsumentenschützerin Daniela Seiß: "Konsumenten haben mir berichtet, dass sie nur weitere Informationen einholen wollten und daher ihre Daten eingegeben haben. Die Firma behauptet, dass dadurch schon ein Vertrag zustande gekommen sei, was aber unseres Erachtens nach nicht der Fall war.“

AK sieht Verletzung gesetzlicher Vorgaben

Auch im Internet gebe es gesetzliche Vorgaben, was das Abschließen eines Vertrags betreffe, erklärt Seiß. So müsse eindeutig ersichtlich sein, dass man sich durch das Anklicken eines Buttons zu Kosten verpflichtet. Dieser muss beispielsweise mit „kostenpflichtig bestellen“ oder einem ähnlichen Hinweis beschriftet sein.

Für die Konsumentenschutzexpertin ist die Vorgehensweise der lettischen Firma gesetzeswidrig: „Wenn kein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist, müssen Konsumenten weder den Rücktritt erklären, noch die Ware zurückschicken.“

Online-Betrüger durchschauen

Im Internet wird vor der Webseite der Firma und ihren ungewollten Aboverträgen gewarnt. Der Betreiber der Pillen-Website deaktivierte bereits die Internetseite und ersetzte sie unter der neuen Adresse at.fatkiller.nu mit veränderten Inhalten.

Im Netz sei es oft schwierig, seriöse von unseriösen Firmen zu unterscheiden, so Seiß: „Eine seriöse Firma wird niemals im Vorfeld von Ihnen persönliche Daten verlangen, nur damit Sie zu weiteren Produkten kommen."

Leider würden viele Konsumenten trotzdem bezahlen. Die AK-Expertin rät dazu, man solle sich zuerst bei der Arbeiterkammer informieren, ob tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen sei. "Wir sind gerne behilflich, wenn weitere Mahnungen kommen“, unterstrich Seiß.

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