Neue Kennzeichenpflicht für Taxis

Nach der Landesbetriebsordnung müssen alle Taxis ab 1. August neue Nummerntafeln mit den letzten beiden Buchstaben „TX“ haben. Damit kann sich niemand ohne Bewilligung etwas dazuverdienen. Jedes Taxi darf nur dort Fahrgäste aufnehmen, wo sich der Hauptsitz befindet

Die neue Landesbetriebsordnung regelt, dass dass sich die 460 Taxiunternehmen in Kärnten gegenseitig nicht in die Quere kommen und dass ihre Gebiete genau festgelegt sind. Es sei ein Wunsch der Taxiunternehmer selbst gewesen, sagte Gerhard Eschig, der in der Wirtschaftskammer für Verkehrsangelegenheiten zuständig ist.

„Taxiunternehmer wollten Regelung“

Eschig sagte, man dürfe sein Fahrzeug nur noch dort einsetzen, wo es seinen Betriebsstandort habe und nicht mehr in anderen Städten und Gemeinden. Über die Kosten für die Ummeldung hätten sich bisher nur einige wenige Taxifahrer beschwert. Laut Eschig sei der Wunsch nach der Neuregelung eindeutig auch von ihnen gekommen. „Es gab einige Anrufe, wie man das ändern und verbessern kann, damit Graubereiche aufgehoben werden.“

Wie das in der Praxis funktioniert, schildert Eschig an Hand eines Beispiels: „Ich habe mein Fahrzeug in Klagenfurt angemeldet, habe dann überhaupt kein Problem, dass ich nach Villach hinauffahre, um einen Kunden dorthin zu bringen. Ich darf dann aber keinen Kunden, wenn er nicht vorbestellt ist, von Villach wieder mitnehmen. Die Rückfahrt ist leer. Dafür gibt es auch eine tarifliche Entschädigung für die Fahrt.“

Strafen für „Wildern“ in anderen Städten

Steht also in Zukunft ein Taxi mit Klagenfurter Kennzeichen an einem Standplatz in Villach und will Fahrgäste aufnehmen, ist das nicht erlaubt. Die Strafen betragen ab 100 Euro aufwärts, wenn man erwischt wird, sagt Eschig.

Noch etwas soll durch die neue Regelung, die auch im übrigen Österreich gilt, nicht mehr möglich sein: In manchen Fällen wurde im Internet das gelbe Taxi Schild bestellt und dann hätten sich damit einige - vor allem an den Wochenenden - ein Zubrot verdient, sagt Eschig.

Tarif vorher vereinbaren

Als Taxikunde müsse man auf ein gelbes Schild, das TX-Kennzeichen und den Hinweis auf die Anschnallpflicht im Fahrzeug achten. Außerdem muss der Fahrer dem Kunden - wenn gewünscht - die Landesbetriebsordnung und die Tarifordnung aushändigen. Ein Taxameter muss bei den Fahrzeugen in Klagenfurt und Villach im Inneren die Kosten anzeigen. Außerhalb dieser zwei Städte gilt die freie Tarifvereinbarung, sagt Eschig. Bevor man in das Taxi einsteigt, solle man mit dem Taxifahrer ausmachen, was die Fahrt kosten wird.