Hitler-Foto gepostet: Bedingte Haft

Ein 39-jähriger Villacher ist am Donnerstag in Klagenfurt wegen Verhetzung zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das FPÖ-Mitglied hatte via Facebook Asylwerber beschimpft und ein Foto von Adolf Hitler gepostet.

Gepostet hatte der Mann das Hitler-Foto und die Kommentare gegen Asylwerber auf der Facebook-Seite der Freiheitlichen und auf seiner eigenen Seite. Vor Gericht bekannte sich der Mann am Donnerstag geständig. Dass er sein erstes Hassposting auf die Facebook-Seite der Villacher FPÖ gestellt hat, daran musste ihn erst Staatsanwalt Helmut Jamnig erinnern. Unter einem Artikel, in dem es um das angeblich größere Kälteempfinden von Asylwerbern ging, schrieb der Angeklagte wörtlich: „Schrauf die Grad oba auf Minus 60 Grad, dass sie alle erfrieren, das Gesindel“. Tags darauf dann aktualisiert der 39-Jährige sein Facebook-Titelbild: Es zeigt Adolf Hitler, darunter eine Hetzschrift gegen „Asylbetrüger“.

Angeklagter: Hatte ein Blackout

Er habe ein Blackout gehabt, rechtfertigte sich der Villacher vor Gericht mehrere Male. Dass er in einem Asylwerberheim Spritzen gefunden und sich daran gestochen habe, könnte das Fass zum Überlaufen gebracht haben. Erst später habe sich dann herausgestellt, dass die Spritzen einem Diabetiker gehörten. Außerdem, so der Angeklagte, gebe es auf Facebook Hundertausende Postings wie seine.

Seiner Reue schenkten weder der Staatsanwalt noch Richterin Lisa Kuschinsky Glauben: Der Antrag des Verteidigers auf Diversion wurde abgelehnt, aus „spezial- und generalpräventiven Gründen“. Am bedingten Vorsatz, Asylwerber mit den Beschimpfungen herabzuwürdigen, bestehe kein Zweifel, so die Richterin. Auch für den Staatsanwalt war das angebliche Blackout eine reine Schutzbehauptung.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Den bisher unbescholtenen Lebenswandel des Villachers wertete die Richterin schließlich als Milderungsgrund: Das Urteil lautete auf sechs Monate Freiheitststrafe, sie werden auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Kuschinsky stellt aber auch klar, dass sie sowohl den Angeklagten als auch Nachahmungstäter mit dem Urteil abschrecken will. Zum Schluss ermahnt Kuschinsky den Angeklagten noch: Er solle sich glücklich schätzen, in einem Land wie Österreich mit seinen Annehmlichkeiten geboren worden zu sein. Menschen zu beschimpfen, die weniger Glück haben und vor dem Krieg fliehen, um das Leben ihrer Familie zu retten, sei absolut unangemessen. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Erst Anfang Juli war in Klagenfurt ein Kärntner wegen Hasspostings verurteilt worden. Der 48-Jährige hatte auf Facebook den Kommentar „Stecht die Asylanten alle ab“ geteilt. Das nicht rechtskräftige Urteil: fünf Monate bedingte Haft - mehr dazu in Fünf Monate bedingt nach Hassposting.

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