Prozess: Messerstich bei Nachbarschaftsstreit

Ein Nachbarschaftsstreit, der mit einem Messerstich endete, ist am Dienstag in Klagenfurt erneut vor Gericht verhandelt worden. Der vermeintliche Täter trug eine Videobrille. Die Aufnahmen sind nicht eindeutig, es musste erneut vertagt werden.

Laut Anklage soll ein 36-jähriger Informatiker im letzten November einem Jungbauern aus dem Bezirk St. Veit an der Glan im Streit ein Messer in den Oberkörper gerammt haben. Der Angeklagte sagte auch am zweiten Verhandlungstag, er sei nicht schuldig. Er habe bei dem Streit mit seinem Nachbarn gar kein Messer mitgehabt, vielmehr habe das spätere Opfer plötzlich eine Art Klinge in der Hand gehabt.

Weil es zwischen den beiden Männern schon öfter zum Streit kam, trug der Angeklagte eine Videobrille, um den Streit zu dokumentieren. Auf dem Video ist laut Kriminalpolizei ersichtlich, dass die erste Attacke vom späteren Opfer ausging – mehr dazu in Messerstich: Videobrille belastet Opfer. Die Videobrille habe er sich angeschafft, weil seine Nachbarn ihn zuvor mit dem Tod bedroht hätten, sagte der Angeklagte am Dienstag auf Fragen von Richter Dietmar Wassertheurer.

Teils nur Tonaufnahmen zu hören

Weil die Brille zu Boden fiel, sind am Schluss der Aufzeichnungen nur noch Tonaufnahmen zu hören, das Material brachte am Dienstag also keine eindeutige Klärung. Ein Kriminalpolizist sagte aus, trotz Suche mit drei Hunden sei keine Waffe gefunden worden, lediglich ein Schuh des Angeklagten, denn der 36-Jährige war in den Wald davongelaufen und hatte dabei den Schuh verloren. Zuvor sei er mehrfach attackiert worden, sagte der 36-Jährige aus. Er habe die Hände des späteren Opfers abgewehrt, gegen Würgeversuche. Er habe leichte Verletzungen, Prellungen und Nasenbluten, erlitten, Fotos von den Verletzungen wurden vor Gericht vorgelegt.

Stichkanal wird untersucht

Wie es zu der Stichverletzung des Opfers in die Lungengegend gekommen sei, das wisse er nicht, sagte der Angeklagte. Das Gericht hatte gemeinsam mit einer Medizinerin die Kleidung des Opfers untersucht, ist aber zu keiner eindeutigen Erkenntnis gekommen. Noch ist also unklar, ob der Angeklagte den Stich ausführt oder ob das Opfer möglicherweise während der Rangelei auf eine selbst mitgebrachte Klinge stürzte. Ein weiterer Gutachter soll nun den Stichkanal prüfen.

Möglicherweise werden auch das Opfer und sein Vater, die mit dem Angeklagten im Streit lagen, erneut befragt. Vater und Sohn hatten sich am ersten Verhandlungstag in Widersprüche verwickelt, der Richter sprach damals bereits von einer möglichen Anzeige wegen falscher Aussage vor Gericht. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.