Fahrlehrer täuschte Nachtfahrten vor

Ein Feldkirchner Fahrschulbesitzer und seine Frau sind am Freitag in Klagenfurt vor Gericht gestanden. Sie sollen Nachtfahrten nicht durchgeführt aber eingetragen haben, das ist Amtsmissbrauch. Im Rahmen einer Diversion müssen sie 9.000 Euro zahlen.

Es war nicht der erste Fall, in dem Mitarbeiter von Fahrschulen vor Gericht standen, dementsprechend groß war das öffentliche Interesse im Gerichtssaal. Beide Angeklagten bekannten sich sofort des Missbrauchs der Amtsgewalt schuldig, die ihnen Staatsanwalt Markus Kitz vorwarf. Als Begründung nannten sie wirtschaftliche Gründe und den harten Konkurrenzkampf unter den Fahrschulen.

Theoretische Prüfung für Unter-17-Jährige

Zum einen trug das Ehepaar Fahrten, die vor Einbruch der Dämmerung stattfanden, als Nachtfahrten ein, außerdem wurden Schülern, die den Mopdedführerschein machten, angeboten, gleichzeitig schon die theoretische Prüfung für den B-Führerschein zu absolvieren, obwohl die Prüflinge noch nicht das Mindestalter von 17 Jahren erreicht hatten. Der Verteidiger erklärte, dass Nachtfahrten lange Zeit nicht eindeutig definiert waren. Jugendliche zu früh zu den Prüfungen zuzulassen, sei mittlerweile wegen einer neuen elektronischen Kundendatenbank gar nicht mehr möglich, sagten die Fahrschulbesitzer.

Harter Konkurrenzkampf der Fahrschulen

Die Angeklagten erklärten, sie hätten ihr gesamtes Personal ausgetauscht, die neuen Mitarbeiter würden strenger kontrolliert. Bei Gericht wurde auch bekannt, dass sich Anzeigen unter den Fahrschulen häufen, ein Zeichen des Konkurrenzkampfes. Der Prozess endete mit einer Diversion, Richter Gerhard pöllinger belegte die Angeklagten mit einer Zahlung von 9.000 Euro, die binnen 14 Tagen überwiesen werden müssen.

Im vergangenen November wurde eine andere Fahrschulbetreiberin verurteilt, unter anderem hatte auch sie insgesamt zehn Nachtfahrten ins zentrale Führerscheinregister eingetragen, die aber nicht absolviert worden waren - mehr dazu in Bedingte Haft für Fahrschulbetreiberin (kaernten.ORF.at; 26.11.2016).