Prozess: Falschgeld online bestellt

Vier Kärntner sind am Donnerstag in Klagenfurt wegen Geldfälschung verurteilt worden. Sie hatten falsche Banknoten übers Internet bestellt und teilweise auch damit eingekauft. Sie wurden zu Geldstrafen und bedingter Haft verurteilt.

Verhandelt wurde in zwei Prozessen. Beim ersten Prozess mussten sich ein 25-jähriger und ein 43-jähriger Kärntner vor einem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Lisa Kuschinsky verantworten. Der 25-Jährige, der insgesamt 30 falsche 50 Euro-Scheine im Internet bestellt hatte, sagte, er habe das aus Geldnot getan.

Im Internet habe er dann schließlich „tausende Möglichkeiten“ gefunden, wie man an die Scheine kommen könnte - doch vorerst musste der 25-Jährige selbst tief in die Tasche greifen. Für die Blüten im Wert von 1.500 Euro musste er insgesamt 1.000 Euro hinblättern. 500 Euro steuerte er selbst bei, 500 Euro kamen von dem 43-Jährigen. „Ich wollte mit dem Geld ein Beatmungsgerät für meine Oma kaufen“, sagte der 25-Jährige. Dazu kam es aber nicht, denn eingekauft hat nur der 43-Jährige - vornehmlich in kleinen Geschäften.

Täuschend echte Banknoten

Bei den falschen Banknoten handelte es sich anscheinend um täuschend echt aussehende Exemplare. „Den meisten Händlern sind die Fälschungen nicht aufgefallen, einige haben die Scheine sogar selbst weiter in Umlauf gebracht“, sagte Richterin Kuschinsky an. Der 43-Jährige sagte, er habe den Schaden bereits wieder vollständig wiedergutgemacht.

Die Geständnisse und die Unbescholtenheit der beiden Angeklagten kamen ihnen auch mildernd zugute - der Jüngere fasste eine Geldstrafe von 1.440 Euro und 18 Monate bedingte Haft aus, der Ältere 5.400 Euro Geldstrafe und ebenfalls 18 Monate bedingte Haft. „Das Delikt verlangt nach einer empfindlichen Strafe“, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Über 200 gefälschte Fünfziger bestellt

Beim zweiten Geldfälscherprozess mussten sich zwei Kärntner, 23 und 24 Jahre alt, vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Barbara Baum verantworten. Der 23-Jährige hatte gleich 210 gefälschte Fünfziger übers Internet bestellt - einige davon hatte der 24-Jährige übernommen, der auch versucht hatte, damit zu bezahlen. Einmal gelang ihm das in einer McDonalds-Filiale - es sollte aber der einzige geglückte Coup bleiben.

„Eine ganz schlechte Fälschung“

„Das war eine ganz schlechte Fälschung. Der Schein war viel zu weich und das Hologramm war nur aufgepickt. Das hat man sofort gemerkt“, sagte eine als Zeugin geladene Kellnerin, die mit ihrer Anzeige gegen den 24-Jährigen den Fall ins Rollen gebracht hatte. Auch ein Freund des 24-Jährigen habe die Fälschung sofort bemerkt, sagte der Angeklagte: „Er hat gesagt, ich soll den Dreck wegschmeißen, ich verbrenn mir die Finger damit.“ „Auf den hätten sie wohl hören sollen“, sagte daraufhin Richterin Baum.

Das Urteil: 2.560 Euro Geldstrafe und 18 Monate bedingte Haft für den einschlägig vorbestraften 23-Jährigen, der ältere der beiden fasste 1.800 Euro Geldstrafe und 15 Monate bedingte Haft aus. Das Urteil ist rechtskräftig.

Seit letztem Jahr taucht in Europa verstärkt Falschgeld auf, beliebt bei Betrügern ist die Fälschung von 20- und 50-Euro-Scheinen. Die Europäische Zentralbank (EZB) sprach 2015 weltweit von rund 890.000 gefälschten Scheinen.