Wieder Hypo-Prozess wegen Kroatien-Kredits

Eine weitere Causa rund um die ehemalige Hypo-Bank ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt verhandelt worden. Es geht um einen Kredit an die kroatische Gesellschaft „Amfora Maris“, der Schaden soll rund 773.000 Euro betragen.

Den Ex-Bankmanagern Wolfgang Kulterer, Günter Striedinger und Gerhard Süss sowie einem kroatischen Unternehmer wird Untreue wegen des Kredits aus dem Jahr 2003 für die kroatische Kapitalgesellschaft „Amfora Maris“ vorgeworfen. Der Staatsanwalt wirft Kulterer und Striedinger vor, dem kroatischen Unternehmen einen Kredit in Höhe von 4,8 Mio. Euro ohne werthaltige Sicherungen gewährt und damit ihre Befugnisse missbraucht zu haben.

Süss habe als Leiter des Bereichs Markt den zuständigen Sachbearbeiter angewiesen, den Antrag positiv aufzubereiten. Der kroatische Geschäftsmann sei Bestimmungstäter, weil er die Bankmanager zur pflichtwidrigen Gewährung des Kredits aufgefordert habe.

Anwalt: „Fehler heißt nicht Verbrechen“

Kulterers Anwalt Josef Weixelbaum erklärte, die Causa gleiche in der Struktur vielen anderen. Dass Fehler passieren, heiße nicht, dass ein Verbrechen begangen wurde. Jedes Kreditgeschäft berge ein Risiko in sich. Kulterer habe einem Kreditantrag als Vorstand seine Zustimmung erteilt. Für die Prüfung des Antrags seien zehn bis zwanzig andere Personen zuständig gewesen, so Weixelbaum.

Von Kulterer selbst hieß es, Erinnerung an diesen Kreditfall habe er keine mehr. Er habe versucht, den Fall auf Basis der vorliegenden Fakten nachzuvollziehen. So könne er rückblickend sagen, dass er aufgrund der Unterlagen und des Vortrags im Kreditkomitee wohl der Meinung gewesen sei, dass die Vergabe gerechtfertigt sei, und habe dem Antrag daher zugestimmt. Mit dem Kreditnehmer habe er in der Sache keinen Kontakt gehabt und dieser sei wegen eines Darlehens auch nie an ihn herangetreten. Ein „vehementes Drängen“ des Kreditwerbers, wie es in der Anklageschrift formuliert ist, könne es folglich nicht gegeben haben.

Auf die Frage der Richterin und des Staatsanwalts, warum kein Businessplan im Kreditantrag berücksichtigt worden sei, antwortete Kulterer, das verstehe er nicht. Er gehe aber davon aus, dass der Geschäftsplan referiert worden sei, sonst hätte man keine Basis für einen Beschluss gehabt. Kulterer räumte jedoch ein, dass der Plan im Kreditantrag hätte ausgewiesen sein müssen.

Kreditausschuss nicht betraut

Warum der Fall nicht für den Kreditausschuss des Aufsichtsrats aufbereitet worden sei, könne er ebenfalls nicht nachvollziehen, sagte Kulterer. Die Grenze von mehr als 10 Mio. Euro sei bei einem Gesamtobligo der verbundenen Unternehmen von 19,68 Mio. Euro jedenfalls überschritten gewesen. Ob bei allen verbundenen Unternehmern der angeklagte kroatische Unternehmer Mehrheitseigentümer gewesen sei, könne er aber nicht sagen.

Striedingers Verteidiger Sebastian Lesigang sagte, es habe nie eine Weisung Striedingers gegeben, den Antrag positiv zu beurteilen. Er habe die Unterlagen von den Sachbearbeitern bekommen, die den Kredit als „plausibel“ beurteilt hätten. Der Antrag sei in Kroatien aufgearbeitet worden.

Süss-Anwalt: „Süss versteht kein Kroatisch“

Süss-Anwalt Peter Ouschan erklärte, sein Mandant habe als Abteilungsleiter lediglich den Kreditantrag vorgelegt bekommen, über den die Vorstände entschieden haben. Dabei werde außer Acht gelassen, dass Süss Leiter der Abteilung Inland und nicht Ausland gewesen sei und kein Wort Kroatisch verstehe. Alle Unterlagen existierten jedoch in kroatischer Sprache. Die Anklage führe hier lediglich eine rückblickende Beurteilung durch.

Kroate „spricht weder Deutsch noch Englisch“

Für den Verteidiger des Kroaten, Roland Grilc, ist die Anklageschrift auf Basis von unzureichenden Unterlagen und unvollständigen Einvernahmen zustande gekommen. Sein Mandant, von dem bekannt gewesen sei, dass er über Vermögen verfüge, habe eine persönliche Haftung für den Kredit übernommen. Es gebe auch keinen Hinweis darauf, dass sein Mandant mit den angeklagten Bankmanagern gesprochen habe.

Das sei auch nicht möglich gewesen, weil der Unternehmer weder Englisch noch Deutsch spreche und die Banker des Kroatischen nicht mächtig gewesen seien. Darüber hinaus machte der Anwalt auch Verjährung geltend. Die Verhandlung wurde mit der Einvernahme der Angeklagten fortgesetzt.

Zahlungen rund um Walter Wolf

„Amfora Maris“ ist Teil der gemeinsamen Anklage der Fälle „Miramare“ und einer Zahlung von 240.000 Euro an den Austro-Kanadier Walter Wolf. Für letzteren Fall gibt es bereits ein Urteil. Kulterer war im Zweifel frei gesprochen worden, den damals ebenfalls angeklagten Ex-Vorstand Josef Kircher hatte der Schöffensenat für schuldig befunden - mehr dazu in Hypo-Prozess: Schuld- und Freispruch (kaernten.ORF.at; 14.1.2016). Die Hauptverhandlung wurde auf Donnerstag, den 14.Juli, vertagt.