Großer Ärger wegen Mietpreiserhöhung

Bei der Arbeiterkammer laufen seit einer Woche die Telefone heiß: Zehntausende Kärntner sind durch das Inkrafttreten der neuen Wohnrechtsnovelle von Mietpreiserhöhungen betroffen und beschweren sich. Auf Vermieter kommen auch Pflichten zu.

Ab Freitag tritt die Wohnrechtsnovelle in Kraft. Mit ihr werden die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge bei Genossenschaftswohnungen erhöht. Bis jetzt sind hunderte Anrufe bei der AK eingelangt. Denn vor allem Mieter von älteren Genossenschaftswohnungen werden mit monatlichen Mehrkosten von bis zu 100 Euro belastet. Etwas, dass sich viele nicht gefallen lassen wollen - unter ihnen auch Erich Paier aus Wolfsberg. Er bezahlte für seine 107 Quadratmeter große Genossenschaftswohnung bis jetzt monatlich 774 Euro Miete. Nun sind es 842 Euro - um 68 Euro mehr also.

Mieter: „Alte und desolate“ Wohnung wird teurer

Seine Wohnung sei 25 Jahre alt und desolat, so Paier. Die Genossenschaft sei in der Vergangenheit mehrmals darauf aufmerksam gemacht worden - ohne Erfolg. Umso mehr wundere ihn jetzt die Miet-Erhöhung. „Das passt nicht zusammen. Was an Geldleistung von den Mietern erbracht worden ist, ist meines Erachtens nicht gerecht, bei diesem Standard. Außerdem rührt sich teilweise monatelang keiner.“

Derart verärgert wie Erich Paier, sind auch hunderte andere Mieter. Sie haben sich in den vergangenen Tagen an die Experten der Arbeiterkammer gewandt. Diese überprüfen die neuen Vorschreibungen nun.

Vermieter zu Wohnungsreparaturen verpflichtet

Im Gegenzug für die Teuerung sind Vermieter nun verpflichtet, auch Reparaturen und Sanierungen im Wohnungsinneren zu übernehmen. AK-Mietrechtsexperte Michael Tschamer: „Der Vermieter ist verpflichtet, den Boiler, die Therme und Teile der Heizungsanlage, die innerhalb der Wohnung liegen, zu reparieren. Dem Mieter bleibt die Wartungsverpflichtung.“

Gegen die Mieterhöhung könne nichts unternommen werden, da ein Bundesgesetz umgesetzt werde. Die AK empfiehlt Mietern, die die Erhöhung besonders hart trifft, Wohnbeihilfe beim Land zu beantragen. Tschamer: „Es ist durchaus möglich, dass in den vergangenen Jahren keine Wohnbeihilfe gewährt wurde, aber jetzt aufgrund der neuen Parameter doch die Wohnbeihilfe diese Mietensteigerung quasi abfängt.“

Stellungnahme der Genossenschaften steht aus

Erich Paier will jetzt bei der Genossenschaft zumindest die Sanierung seiner Wohnung erreichen. Betroffen von der Wohnrechtsnovelle sind alle Genossenschaften. Ihr Sprecher, der Gruppenvorsitzende der gemeinnützigen Kärntner Wohnbauträger, war am Freitag für den ORF nicht erreichbar.