Fünf Monate bedingt nach Hassposting

Wegen Verhetzung hat sich am Freitag ein 48-jähriger Kärntner vor Gericht verantworten müssen. Er hatte auf Facebook den Kommentar „Stecht die Asylanten alle ab“ geteilt. Das nicht rechtskräftige Urteil: fünf Monate bedingte Haft.

Im mit einer Schulklasse vollbesetzten Gerichtssaal gab sich der Kärntner am Freitag reumütig. Es tue ihm leid, das sei normalerweise nicht seine Art, beteuerte der 48-Jährige. Nicht seine Art, damit meinte er den angeklagten Kommentar von Ende Jänner. „Stecht die Asylanten alle ab“ schrieb er damals zu einem auf Facebook geteilten Symbolfoto. Dieses sollte angeblich eine von einem Flüchtling ermordete Helferin darstellen.

Dass das Bild ein Symbolfoto war und jegliche Quellenangabe fehlte, will der Kärntner nicht bemerkt haben. Er habe sich damals aus Empörung und wahrscheinlich unter Alkoholeinfluss zu diesem „blöden Kommentar“ hinreißen lassen. Der war auch einen Monat später noch für jedermann öffentlich zu lesen.

„Hatte kompletten Aussetzer“

„Dass das jemand als Aufforderung sehen kann, tatsächlich Asylwerber abzustechen, ist ihnen klar?“, fragt Richterin Ute Lambauer den Angeklagten. Der Beschuldigte beteuert, er habe damals einen „kompletten Aussetzer“ gehabt, während des Kriegs in Ex-Jugoslawien habe er ja selbst Flüchtlinge betreut. Die Richterin verurteilte den Kärntner zu fünf Monaten bedingter Haft. Weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Erst im April war ein Kärntner nach einem Facebook-Posting wegen Verhetzung zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der 50-Jährige kommentierte ein Facebook-Video , das das Schächten von Rindern zeigt. Schächten ist das rituelle Schlachten durch Ausbluten ohne Betäubung. Der Kärntner meinte dazu, dies sei abartig, man solle auch Muslime so schlachten - mehr dazu in Verhetzung gegen Muslime: Vier Monate Haft.