Therapie für suchtkranke Mitarbeiter

Das Klinikum Klagenfurt hat sich heuer schon von zwei medikamentenabhängigen Mitarbeitern getrennt. Fast alle Großbetriebe in Kärnten haben einen Therapieplan für den Umgang mit suchtkranken Angestellten.

Im April wurde im Klinikum Klagenfurt ein medikamentensüchtiger Oberarzt entlassen, einige Wochen zuvor musste auch ein Pfleger deshalb gekündigt werden – mehr dazu in Dienstpflichten verletzt: Oberarzt gekündigt. Fast alle Großbetriebe in Kärnten haben einen Stufenplan für den Umgang mit suchtkranken Mitarbeitern. Dieser sieht mehrere Gespräche und Therapien vor, die verhindern sollen, dass ein Mitarbeiter gekündigt werden muss.

Führungskräfte der Kärntner Krankenhäuser werden schon länger für den Umgang mit suchtkranken Kollegen geschult. In Workshops mit Suchtkranken, die bereit sind, über ihr Problem zu reden, lernen Vorgesetzte den Umgang mit Mitarbeitern, die alkoholkrank oder abhängig von anderen Suchtmitteln sind. Diese Workshops seien für die Führungskräfte sehr hilfreich, aber auch für die Betroffenen, sagt Betriebsärztin Angelika Kresnik: „Für sie ist es oft eine Erleichterung, die Fassade nicht mehr aufrecht erhalten zu müssen.“ Seit letztem Jahr schulte die Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft (KABEG) mehr als 100 leitende Mitarbeiter.

“Die Mitarbeiter verändern sich“

Auch wurde man sensibler für eine mögliche Suchterkrankung eines Mitarbeiters. Auffällig sei vor allem das Verhalten, so Betriebsärztin Kresnik: „Die Mitarbeiter verändern sich, werden unzuverlässig und haben Stimmungsschwankungen.“ Auch Schweißausbrüche, Nervosität und Aggressivität seien ein mögliches Indiz für eine Suchterkrankung.

Wird ein Mitarbeiter auffällig, spricht zunächst der direkte Vorgesetzte mit dem Betroffenen. Der Mitarbeiter werde genauer beobachtet, auch werden ihm erste disziplinäre Maßnahmen auferlegt, so Kresnik. Eine Krankmeldung sei etwa schon für einen Tag nötig und sie dürfe nicht über Dritte erfolgen.

Sechsmonatiger Therapieplan

Stellt sich kein Erfolg ein, dann wird die nächsthöhere Instanz informiert. Fünf bis sechs Stufen, verteilt über ein halbes Jahr, sieht der Plan vor. In letzter Konsequenz kann es zur Kündigung kommen. Das seien absolute Ausnahmen, betont die Betriebsärztin. Letztlich müsse der Vorgesetzte entscheiden, ob ein Mitarbeiter weiter einsatzfähig sei. Einige Mitarbeiter hätten in den letzten Jahren auch einen stationären Alkoholentzug gemacht. Alkoholkonsum sei generell im Klinikum verboten.

Der Diskussion um freiwillige Drogentests, wie Harntests, kann die Betriebsärztin wenig abgewinnen. Es gebe zu viele mögliche Substanzen, die Ergebnisse seien wenig aussagekräftig. Kresnik: „Prävention ist der bessere Weg.“