Künftig 73 Natura-2000-Gebiete

Am Dienstag hat eine Landtagsenquete zum Thema Natura-2000-Gebiete stattgefunden. Umweltreferent Rolf Holub (Grüne) kündigte an, dass es künftig 73 Schutzgebiete geben werde. Derzeit sind es 33.

Holub nahm in seinem Eingangsstatement zum Mahnschreiben der Europäischen Kommission vom 30. Mai 2013 und zu den Bedenken der Grundeigentümer Stellung. Als er Umweltreferent wurde, fand er das Schreiben vor, wonach Kärnten bei 18 Tier- und Pflanzenarten bzw. zehn Lebensraumtypen säumig sei.

Holub will „nicht drüberfahren“

Kärnten habe innerhalb des Zeitraumes von Dezember 2012 bis Juni 2016 insgesamt 17 Gebiete als Natura-2000-Gebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Kommission vorgeschlagen. Zwei davon, der Großedlinger Teich und der Mittagskogel, wurden bis dato aufgenommen. Er wolle keine Verordnung von oben, sagte Holub und wolle nicht über die Leute drüberfahren: „Wenn wir jedoch die Gebiete nicht melden, verordnet die Bundesregierung die Gebiete“.

Mittagskogel Sommer

ORF/Petra Haas

Mittagskogel

7,8 Prozent der Landesfläche

Den Grundeigentümern führte Holub zudem vor Augen, dass jedes schützenswerte Gebiet auch einen Mehrwert habe. Außerdem sehe das Gesetz eine Bewirtschaftung vor. Die geplanten Gebietsmeldungen sehen künftig 73 Natura 2000-Gebiete vor mit einem Gesamtflächenanteil von rund 74.500 Hektar. Sie werden 7,8 Prozent der Landesfläche einnehmen.

Natura 2000 Protest Bauernbund

Kärntner Bauernbund

Während der Enquete protestierte der Bauernbund vor dem Landesarchiv

Wichtig bei der Umsetzung, darüber waren sich die Referenten und Diskutanten einig, sei die korrekte und fachliche Nominierung der Gebiete, die Erstellung von Managementplänen mit den Eigentümern, die Schaffung von finanziellen Abgeltungsmaßnahmen und die Kommunikation mit allen Beteiligten. Bei den Landwirten gibt es immer noch Unklarheiten - mehr dazu in Natura 2000: Landwirte orten Unklarheiten.

Am Dienstag beschloss die Landesregierung, auch den Schlosspark Krastowitz zum Schutzgebiet zu erklären, Grund dafür sei der seltene Juchtenkäfer - mehr dazu in Juchtenkäfer: Schlosspark wird Schutzgebiet.

Novelle sieht Entschädigungen vor

Im Vorfeld der Enquete forderte auch der Präsident der Kärntner Landwirtschaftskammerpräsident, Johann Mößler, eine Enschädigung. Großflächige Gebietsausweisungen, bei denen aber oft nicht klar sei, wo sich die Schutzgüter überhaupt befinden, seien abzulehnen: "Das kommt mir so vor, als ob man in der Klagenfurter Innenstadt drei denkmalschutzwürdige Gebäude feststellt und dann gleich den ganzen Bezirk zum Denkmalschutzgebiet erklärt, so Mößler.

Zu den Entschädigungsregelungen, die im Naturschutzgesetz derzeit nicht vorgesehen sind, sagte Holub nach der Sitzung, in der nun akkordierten Novelle des Naturschutzgesetzes, die demnächst in Begutachtung gehen werde, seie die Entschädigung der Grundeigentümer für Bewirtschaftungserschwernisse in Natura 2000 Gebieten vorgesehen. Landtagspräsident Reinhart Rohr (SPÖ) räumte ein, dass eine Reihe von Fragen noch zu klären sei. Er sei sich aber sicher, dass die anwesenden Referenten als Experten darauf umfassende Antworten haben werden, sagte Rohr.

Fünf Vorträge von Experten

Insgesamt nahmen fünf Referenten zum Thema Stellung. Michael Proschek-Hauptmann, Geschäftsführer des Umweltdachverbandes, referierte zum Thema „Ausweisung von Natura 2000-Gebieten in Österreich“. Der Biologe Thomas Schneditz, Natur- und Umweltschutzreferent der Naturfreunde, beleuchtete „Natura 2000- ein Netzwerk zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Kärnten“.

Mario Deutschmann von der Landwirtschaftskammer Kärnten befasste sich mit „Natura 2000 in Kärnten – Spannungsfeld zwischen Eigentum und öffentlichem Interesse“. Der Forstwirt Johann Jagoutz setzte sich mit „Natura 2000 aus Sicht eines betroffenen Grundeigentümers“ auseinander und Biobauer Hannes Löschenkohl thematisierte „Natura 2000-Fluch oder Segen“.

Dachverband: Lob für Nominierungsprozess

Der Umweltdachverband stellte Politik und Verwaltung ein gutes Zeugnis aus. Man habe sich davon überzeugt, dass der gesamte Nominierungsprozess weder leichtfertig noch nachlässig geführt worden sei. Studien und wissenschaftliche Arbeiten, die im Rahmen des Nominierungsprozesses durchgeführt wurden, seien fachlich nachvollziehbar und wurden veröffentlicht – keine Selbstverständlichkeit in Österreich, so der Dachverband.