Kanal: Streit um Fristverlängerung für Säumige

Seit Ende 2015 müssen die Kärntner Gemeinden ihre Abwasserentsorgung geregelt haben, fünf Gemeinden sind noch säumig. Für sie gibt es nun vom Land eine Fristverlängerung bis Ende 2018 - zum Unmut jener Gemeinden, die sich an die Frist gehalten haben.

Die Gemeinden Lesachtal, Dellach, Feistritz an der Gail, Zell und Globanitz sind derzeit bei den Kanalanschlüssen noch säumig. Anonyme Anzeigen bei der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt waren die Folge. Das Land verlängerte für die fünf Gemeinden nun die Frist bis 15. Juli, fertig muss der Kanal spätestens am 31. Dezember 2018 sein - mehr dazu in „Gnadenfrist“ für fehlende Kanalanschlüsse.

Laut Landesrat Rolf Holub (Grüne) soll die Fristverlängerung Hausbesitzer vor unverschuldeten Strafen schützen. Noch Ende April hieß es von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ), es werde keine Fristverlängerung geben.

Kanal Anschluss Fristverlängerung Protest

ORF/Matha

Kläranlage Obervellach

Bürgermeister: „Das kann es nicht sein“

Die Fristverlängerung für fünf der 132 Kärntner Gemeinden stößt auf Unmut bei jenen Gemeinden, die pünktlich fertig waren. Etwa im Mölltal, wo über den Reinhaltverband Mölltal fünf Gemeinden seit 2011 angeschlossen sind, 50 Millionen Euro wurden investiert. Schließlich hätten sich die anderen Gemeinden angestrengt, um rechtzeitig fertig zu sein, kritisiert der Bürgermeister von Stall, Peter Ebner (SPÖ): „Das kann es nicht sein, das kann sich die Landespolitik nicht leisten und das akzeptieren wir sicher nicht.“ Die Bürgermeister wollen sich deswegen in der Causa an die Landesregierung wenden.

Von den jüngsten anonymen Anzeigen seien die Gemeindebürger von Globasnitz betroffen, kritisiert Bürgermeister Bernard Sadovnik (EL): „Wenn man mich treffen will, dann soll man mich anzeigen, aber bitte nicht auf Kosten der Bürger.“