Ermittlungen gegen zwei BZÖ-Abgeordnete

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die beiden BZÖ-Abgeordneten Johanna Trodt-Limpl und Wilhelm Korak. Es besteht der Verdacht des Förderungsmissbrauchs, 150.000 Euro Klubförderung sollen nicht korrekt verwendet worden sein.

150.000 Euro erhielt das BZÖ im letzten Jahr an Klubförderung, doch es soll nicht für den Klub verwendet worden sein. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bestätigte am Dienstag gegenüber dem ORF Ermittlungen gegen die Abgeordneten Johanna Trodt Limpl und Wilhelm Korak.

Kredit an Firma in Not

Landtagsabgeordneter Wilhelm Korak ist sich auf ORF-Nachfrage keiner Schuld bewusst. Er habe die Klubförderung verwendet, um einer Kärntner Firma zu helfen, die in finanzieller Not gewesen sei. Damit seien Arbeitsplätze gesichert worden. Noch dazu sei kein Schaden entstanden, die 150.000 Euro Klubförderung seien dann innerhalb von zwei Monaten wieder an das BZÖ zurückgezahlt worden.

Wilhelm Korak und Trodt Limpl

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Wilhelm Korak und Johanna Trodt-Limpl

Der Händler habe im Herbst 2015 während einer Umbauphase Geld benötigt. Das Darlehen des BZÖ sei nie in Gefahr gewesen, so Korak: „Wir haben uns das natürlich genau angeschaut und gesehen, dass das Unternehmen finanziell nicht schlecht da gestanden ist, es erwartete sogar eine Rückzahlung vom Finanzamt, die mehr als die 150.000 Euro ausgemacht hat.“ Auf die Frage, ob denn der Händler keinen Kredit bei einer Bank bekommen hätte, sagte Korak: „Das wäre natürlich möglich gewesen, hätte aber zu lange gedauert.“ Dass es trotzdem ungewöhnlich sei, dass eine politische Partei als Kreditgeber auftritt, gibt Korak zu: „Doch wenn man auf die Wirtschaftlichkeit schaut, muss man hin und wieder Wege gehen, um einer Firma und den Mitarbeitern zu helfen.“

Auslieferungsantrag gestellt

Damit gegen Korak und Trodt-Limpl weiter ermittelt werden kann, wurde ein Auslieferungsantrag gestellt, über den der Kärntner Landtag entscheiden muss. Bei der Sitzung am Donnerstag steht dieser Antrag noch nicht auf der Tagesordnung. Wenn es soweit ist, werden die beiden BZÖ-Politiker ihrer Auslieferung zustimmen, kündigten sie an. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.