Gastronomie: Familie darf wieder helfen

Gastwirtefamilien kennen die Situation nur zu gut: Das Lokal ist voll, jeder muss mithelfen. Bisher war das verbotene Schwarzarbeit. Doch dank einer Gesetzesänderung dürfen Familienmitglieder in Stoßzeiten nun wieder einspringen.

Nach Kontrollen von Tourismusbetrieben durch die Finanzpolizei gab es in den letzten zwei Jahren immer wieder Anzeigen wegen Schwarzarbeit, wenn Familienangehörige der Wirte kurzzeitig in Küche oder Service gratis aushalfen - eigentlich eine Selbstverständlichkeit in Wirtefamilien. Einem Gailtaler Wirt flatterte eine Anzeige ins Haus, weil seine Tochter am Kirchtag im Gasthaus mitgeholfen hatte. Der Wirt erhob Einspruch und bekam schließlich beim Verwaltungssenat Recht.

Gemeinsame Einigung

Derartige Fälle sollten jetzt der Vergangenheit angehören, sagt der Kärntner ÖVP-Nationalratsabgeordnete Gabriel Obernosterer, er ist auch Tourismussprecher seiner Partei. In Verhandlungen mit dem Koalitionspartner SPÖ, Sozial- und Finanzministerium sowie Gebietskrankenkasse wurde eine Vereinbarung getroffen, wonach Familienangehörige kurzfristig einspringen und ohne Bezahlung mitarbeiten dürfen, wenn es nötig ist. Und das, ohne dass sie sich in eine rechtlichen Grauzone begeben und Strafen riskieren.

Kein Arbeitsverhältnis

Die neue Regelung gilt für Ehegatten, Eltern, Kinder und Geschwister. Aber auch für entferntere Verwandte: Schwager, Schwägerin, Nichte oder Neffe dürfen aushelfen, allerdings muss dafür eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnet werden. Es handelt sich dabei um kein Arbeitsverhältnis sondern um eine unbezahlte „familienhafte Mithilfe“.

Geringfügige Zuwendungen, wie etwa eine Mahlzeit sind erlaubt, Trinkgeld bis maximal 30 Euro ebenfalls. Und auch wenn diese Regelung vor allem auf Tourismusbetriebe abgestimmt ist, kann sie auch auf andere Familienbetriebe angewandt werden, sagt Obernosterer.