Heu-Konsum könnte gefährlich sein

Wie gefährlich oder ungefährlich ist Heu als Nahrungsmittel für den Menschen? Das fragen sich viele Konsumenten nach dem Verbot des Kärntner „Heukracherls“. Laut der Universität für Bodenkultur sind giftige Pflanzen im Heu nicht ganz auszuschließen.

Der Kärntner Biobauer Hannes Löschenkohl darf wie berichtet die von ihm patentierte Limonade aus Heu und andere Heuprodukte nicht mehr verkaufen. Der Grund: Laut dem Institut für Lebensmittelsicherheit ist Heu kein Lebensmittel, es könnte Giftpflanzen enthalten – mehr dazu in Verkaufsverbot: Heulimo kein Lebensmittel.

Tatsächlich können im Heu auch giftige Substanzen vorkommen, sagt Universitätsprofessor Rudolf Krska von der Wiener Universität für Bodenkultur (BOKU). Im Heu können natürliche Toxine vorkommen wie Schimmelpilzgifte (Mykotoxine) und Pflanzengifte. Entscheidend sei natürlich die Konzentration dieser natürlichen Gifte. Und diese dürften seiner Einschätzung nach nicht problematisch sein.

Heulimonade

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Analysen für Betriebe meist zu teuer

Allerdings, räumt Universitätsprofessor Krska ein, sei es für die Behörde schwer, eine Freigabe zu erteilen, wenn sich Inhaltsstoffe in der Produktion ändern könnten. Und für die Betriebe selbst seien chemische Analysen finanziell oft nicht zu stemmen, sagt Krska: „Es braucht dafür ein spezialisiertes Labor, in Österreich gibt es davon nur wenige.“

Eine Möglichkeit sei auch der gezielte Anbau, im Kärntner Fall müsste also reines Gras angebaut werden. Aber auch hier gibt es einen Haken. Es könnte dann ein Problem mit Pestiziden geben, meint Krska. Allerdings seien viele Pestizide wesentlich harmloser als natürliche Pflanzengifte.

Biobauer will nicht aufgeben

Der österreichische Gesetzgeber ist jedenfalls streng: Bevor ein Produkt auf den Markt gebracht werde, muss sichergestellt sein, dass sich keine schädlichen Substanzen darin befinden, sagt Günter Vogel, Leiter der Kärntner Lebensmitteluntersuchungsanstalt. In den USA etwa gebe es diese Sicherheit für den Konsumenten nicht.

Biobauer Löschenkohl will jedenfalls nicht aufgeben und bis zum Europäischen Gerichtshof ziehen. Er ist sich sicher, sein Kracherl wieder produzieren zu dürfen. Der erste Schritt wird nun eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht sein.