Offenbar Einigung mit Heta-Gläubigern

Nach dem gescheiterten Vergleichsangebot des Landes Kärnten an die Heta-Gläubiger scheint nun doch eine außergerichtliche Einigung in greifbare Nähe gerückt zu sein. Eine offizielle Bestätigung gibt es dafür allerdings nicht.

Laut der Nachrichtenagentur Reuters und der „Kronen Zeitung“ soll eine Grundsatzvereinbarung bereits unter Dach und Fach sein. Offiziell wollte das am Donnerstag beim Land Kärnten und dem Finanzministerium niemand bestätigen, es hieß nur: „Kein Kommentar.“ Auch ein Treffen, das dem Vernehmen nach am Donnerstagnachmittag lief und am Abend noch andauerte, wollte niemand bestätigen.

Quote von mindestens 90 Prozent erwartet

Von einem Teil der Gläubiger wurde verlautbart, dass bei einem Angebot ein „Neuner“ vorne stehen müsse, also mindestens 90 Prozent der Forderungen gezahlt werden müssten, das wäre deutlich mehr als beim ersten Angebot, das bei 75 Prozent plus einer Aufbesserung durch eine Umschuldung in Nullkuponanleihen der Republik lag. Inzwischen hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) bei der Heta den angekündigten Schuldenschnitt vollzogen, der den vorrangigen Gläubigern einen Verlust von 54 Prozent brachte.

Nach Berechnungen der FMA lagen in der Heta im April noch 11,1 Mrd. Euro an Forderungen, für die das Land Kärnten haftet. Davon sind 900 Mio. Euro nachrangig und wurden zur Gänze geschnitten, 10,2 Mrd. sind vorrangig, diese wurden zu 54 Prozent geschnitten. Das Volumen des Schnitts beträgt somit 6,4 Mrd. Euro, für diesen Betrag müsste nun das Land Kärnten aufkommen. Die ersten Klagen langten bereits ein.

Ohne Vergleich droht teurer Rechtstreit

Ob bei der möglichen Einigung wirklich über eine Quote von mehr als 90 Prozent verhandelt wird, blieb vorerst offen. Gerüchte über einen neuen Anlauf für eine Einigung gab es bereits Anfang April - mehr dazu in Heta: Gläubigergruppe ist kompromissbereit. Kommt es zu keinem außergerichtlichen Vergleich, drohen jahrelange teure Rechtsstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang.

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