Mutmaßlicher Spendenbetrüger vor Gericht

Drei Monate lang ist ein Kärntner Ex-Polizist durch Österreich geradelt, in 141 Gemeinden soll er von Bürgermeistern Spendengelder für Flüchtlingskinder kassiert haben. Das Geld soll er aber großteils für sich verwendet haben, was nun ein gerichtliches Nachspiel hatte.

141 Gemeinden in Österreich war der 59-Jährige abgefahren, um Spendengelder für elternlose Flüchtlingskinder zu sammeln. Der ehemalige Polizist kontaktiert alle Bürgermeister in ganz Österreich per E-Mail und fuhr mit seinem Fahrrad schließlich in insgesamt 140 Gemeinden, um Spenden zu sammeln. Medienwirksam radelte er 80 Tage lang 6.000 Kilometer von Gemeindeamt zu Gemeindeamt. Dutzende Fotos im Internet dokumentieren seine Tour.

Spendenbetrüger Polizist Radtour Flüchtlingskinder Prozess

ORF

Von Gemeindeamt zu Gemeindeamt fuhr der Kärntner auf seiner Spendentour

Hotelrechnungen mit Spendengeld bezahlt

11.000 Euro soll der Mann insgesamt kassiert haben, teils von Bürgermeistern in bar. Von dem Geld sollen aber heute nur mehr 3.600 Euro übrig sein. Den Rest habe er für Übernachtungen während seiner Radtour verbraucht, sagte der Angeklagte am Dienstag vor Richter Dieter Wassertheurer.

Angeklagt ist der ehemalige Polizist aus Villach wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges. Diesen Vorwurf wies der Angeklagte zurück. Er habe allen Bürgermeistern klar erklärt, dass nur der Reinerlös gespendet werde. Er habe außerdem nur die Übernachtungen bezahlt und keineswegs „gevöllert“, betonte der Mann.

Spendenbetrüger Polizist Radtour Flüchtlingskinder Prozess

ORF

Gerichtsverhandlung am Dienstag

Radltour durch Haftstrafe unterbrochen

Zur Spende des verbliebenen Geldes kam es schließlich nicht mehr. Die mobile Spendensammlung wurde vorzeitig beendet, weil der Mann hinter Gitter musste, und zwar wegen eines Finanzstrafverfahrens. In der Verhandlung am Dienstag ging es aber auch um zwei weitere Delikte des Angeklagten, unter anderem um einen Einmietbetrug. Der 59-Jährige bekannte sich in allen Fällen nicht schuldig. Der Prozess wurde zur Anhörung weiterer Zeugen vertagt, für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.