Mutter misshandelt: Fünfzehn Monate Haft

Jener 43 Jahre alte Mann, der seine pflegebedürftige Mutter misshandelt haben soll, ist am Dienstag zu fünfzehn Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Die 76 Jahre alte Mutter starb 2014 im Krankenhaus. Der Mann ging in Berufung.

Der 43 Jahre alte Sohn soll seine Mutter misshandelt und vernachlässigt haben. Der Angeklagte bestritt das jedoch und sagte aus, er habe seine Mutter niemals geschlagen. Kurz vor Weihnachten im Jahr 2014 fuhr er mit der 76 Jahre alten Mutter aber ins Krankenhaus nach Tamsweg, in Salzburg. Als er dort ankam, war die Mutter bereits tot.

Prozess Mutter misshandelt

ORF

Gutachterin: Verletzungen nicht typisch für Sturz

Ein Gutachten gab den Ausschlag für das Urteil. Gerichtsmedizinerin Edith Tutsch-Bauer obduzierte die Leiche der 76 Jahre alten Frau. Sie fand unter anderem Blutergüsse an den Gliedmaßen und am Kopf, Verbrennungen an der Handfläche und an den Füßen, zudem massive Schwellungen und auch das Gaumenzäpfchen war verletzt. Eine solche Verletzung ist normalerweise typisch bei Kleinkindern, die gewaltsam gefüttert wurden. Ein Teil der Verletzungen sei durch Stürze erklärbar, sagte die Gerichtsmedizinerin, viele Verletzungen seien aber absolut untypisch für einen Sturz.

Richter Gernot Kugi berief sich bei seinem Urteil auf dieses Gutachten und sagte, der 43-Jährige sei mit der Pflege der demenzkranken Mutter überfordert gewesen. Sein Urteil lautete auf 15 Monate Haft, fünf Monate davon unbedingt. Der Verteidiger legte Berufung ein. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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