Keine automatische Abschiebung bei Straftat

Nach der brutalen Attacke auf einen Klagenfurter durch drei Asylberechtigte wird nun ein Aberkennungsverfahren des Asylstatus eingeleitet. Automatische Abschiebungen gibt es in Österreich aber nicht, man wartet auch eine Verurteilung ab.

Bei Einleitung eines Strafverfahrens wird das Bundesamt für Asyl eingeschaltet und automatisch ein Aberkennungsverfahren eingeleitet. Dann wird aber eine Verurteilung abgewartet. Das Aberkennungsverfahren wird auch nur dann weitergeführt, wenn es sich um eine schwere Straftat handelt. Im Asylgesetz ist allerdings nicht definiert, was als schwere Straftat gilt.

Abschiebung nicht in jedem Fall möglich

Laut dem Sprecher des Innenministeriums, Karlheinz Grundböck, wird nach einer solchen nicht näher definierten, schweren Straftat im Einzelfall geprüft, ob der straffällig gewordene Asylberechtigte überhaupt in seine Heimat abgeschoben werden kann. Ist er dort einer persönlichen Verfolgung ausgesetzt oder mit dem Tod bedroht, ist die Abschiebung unzulässig.

Ein Ansuchen auf Staatsbürgerschaft ist dann allerdings in Österreich nicht mehr möglich. Die Person gilt in Österreich als geduldet, weil der Aufenthaltstitel aberkannt wurde, darf sie allerdings nicht arbeiten.

Die drei asylberechtigten Tschetschenen aus Linz, die in Klagenfurt den 24-Jährigen am Freitagabend überfallen und verletzt haben sollen, sind in Haft - mehr dazu in Zu wenig Geld: GTI-Besucher beschlossen Raub. Sie werden am Montag neuerlich einvernommen, da es neue Entwicklungen gebe, sagt Wolfgang Pittino vom Stadtpolizeikommando Klagenfurt. Details nannte er nicht, weil man niemanden vorwarnen wolle, er in den Fall verwickelt sein könnte. Die Öffentlichkeit soll nach Abschluss der Ermittlungen informiert werden.