S37: Einspruch gegen Bescheid zu UVP

Eine Bürgerinitiative und Grundstückseigentümer an der Schnellstraße zwischen Klagenfurt und St. Veit (S37) haben Einspruch gegen einen Bescheid eingelegt, der besagt, es sei für einen Sicherheitsausbau keine UVP nötig.

Das Verkehrsministerium befand in einem Bescheid, dass für den von der ASFINAG geplanten Sicherheitsausbau der S37 keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig sei - mehr dazu in S37: Keine UVP für Sicherheitsausbau nötig (kaernten.ORF.at; 30.3.2016). Es gibt nun vier Einsprüche dagegen, das Bundesverwaltungsgericht ist am Zug. Der Naturschutzbeirat von Kärnten hatte die UVP-Prüfung veranlasst, nach Vorliegen des Bescheids setzte er sich für den Sicherheitsausbau ein - mehr dazu in Keine UVP für S37 und 110-Kv-Leitung

Für Straßenbaureferent Gerhard Köfer (Team Kärnten Stronach) ist dieser Sicherheitsausbau „alternativlos“, sagte er am Samstag in einer Aussendung. Köfer sagte, eine weitere Verzögerung des Sicherheitsausbaus der S37 gefährde Menschenleben und blockiere Investitionen im Land. Er hoffe darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht, das jetzt am Zug sei, endgültig grünes Licht gebe.

Die ASFINAG will 85 Mio. Euro investieren. 30.000 Fahrzeuge frequentieren die Strecke täglich, es kommt auch durch eine fehlende Mitteltrennung immer wieder zu Unfällen.