Polizist bei Unfall getötet: Schuldspruch

Weil er mit überhöhter Geschwindigkeit in eine abgesicherte Unfallstelle auf der Südautobahn (A2) gekracht ist und einen Polizisten tödlich verletzt hatte, ist am Donnerstag ein Klagenfurter vor Gericht gestanden. Er wurde schuldig gesprochen.

Wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro und fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Mann nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Angeklagter bestreitet Müdigkeit

Der 60 Jahre alte arbeitslose Berufskraftfahrer beteuerte vor Richterin Sabine Roßmann, in der Unfallnacht im Jänner nicht müde gewesen zu sein. Er war mit seinem Renault Espace auf dem Rückweg von einem Besuch in Deutschland. Während der siebeneinhalbstündigen, nächtlichen Fahrt hätten er und seine Frau mehrmals pausiert, sagte der Angeklagte.

In den frühen Morgenstunden befand sich das Ehepaar nahe seiner Heimatstadt Klagenfurt. Bei Pörtschach habe er die Bremslichter der Kolonne auf dem linken Fahrstreifen gesehen und bremsen wollen, habe aber seinen rechten Fuß nicht bewegen können. „Ich zerbreche mir bis heute den Kopf darüber, ich weiß nicht warum.“

Polizist von Van erfasst, gegen Wagen geschleudert

Dann sei alles rasend schnell gegangen. Er habe einen Auffahrunfall verhindern wollen und deshalb auf den Pannenstreifen gelenkt, dann versucht, durch die Unfallstelle hindurch zu fahren. Laut Gutachten touchierte der Van mit Tempo 133 km/h ungebremst ein zur Sicherung der Unfallstelle platziertes Asfinag-Fahrzeug.

Danach erfasste der Renault einen 54 Jahre alten Polizisten frontal und schleuderte ihn gegen einen Abschleppwagen. Er starb. Ein Mitarbeiter des Abschleppdiensts wurde bei dem Unfall schwer verletzt, ebenso die Ehefrau und Beifahrerin des Angeklagten. Ihm selbst passierte so gut wie nichts - mehr dazu in Polizist angefahren und getötet.

Gericht sah grobe Fahrlässigkeit

In der Befragung durch die Richterin und Staatsanwalt Helmut Jamnig machte der Mann, der bei der Polizei die Aussage verweigert hatte, zum Teil widersprüchliche Angaben. Einmal sagt er, er sei 120 Kilometer pro Stunde gefahren, dann gab er an, der Tempomat sei auf 100 eingestellt gewesen. Der Ankläger machte Hinweise für eine massive Übermüdung aus. So sagte der 60-Jährige etwa, er wollte eigentlich schon bei Velden abfahren, hätte aber die Ausfahrt versäumt, weil er gerade einen Lkw überholte.

Unmittelbar vor dem Unfall hätte der Angeklagte probieren können, die Hand- oder die Motorbremse einzusetzen, oder mit dem linken Fuß zu bremsen, wenn sich der rechte nicht bewegen ließ, meinte Jamnig. Mit 30 Jahren Erfahrung als Berufskraftfahrer hätte das möglich sein müssen. Der Verteidiger sprach von einem „schicksalhaften Ereignis“ und argumentierte gegen eine grobe Fahrlässigkeit.

Der Angeklagte selbst sagte, dass ihm sehr leid tue, was passiert sei. „Ich weiß, wie es den Angehörigen geht. Ich habe selbst meinen 19-jährigen Sohn durch einen Verkehrsunfall verloren.“