Auflösung von Landesholding beschlossen

Wie angekündigt hat die Landesregierung am Donnerstag die Auflösung der Landesholding und Gründung zweier neuer Gesellschaften für Zukunftsfonds und Landesbeteiligungen beschlossen. Das Team Kärnten Stronach war dagegen.

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und FPÖ wurde die Auflösung beschlossen, das Team Kärnten Stronach stimmte dagegen. Der Grund für die Auflösung liegt an einer Bestimmung im Paragraf 4. Nach dieser haftet die Landesholding auch für mögliche zukünftige Forderungen von Gläubigern gegenüber der Heta - mehr dazu in Heta: Landesholding wird aufgelöst.

Vermögensvermischung vermeiden

Dieses Risiko will das Land loswerden, so Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ), denn bei neuen Bereichen hätten zusätzliche Verantwortungschulden und Haftungen durch die Holding entstehen, dem wollte man einen Riegel vorschieben. Finanzreferentin Gabriele Schaunig (SPÖ) sagte, dass man bereits seit vielen Monaten wisse, dass man wegen des Paragrafen 4 des Landesholding-Gesetzes etwas unternehmen müsse.

Wenn man die Landesholding nun, nach Ablehnung des Rückkaufangebots durch die Heta-Gläubiger mit landesbehafteten Anleihen, liquidieren würde, würde sich das Vermögen der Holding mit jenem des Landes vermischen, so Schaunig: „Das wäre für die Gläubiger ein falsches Bild gewesen.“ Für die Gläubiger ergebe das keinerlei Nachteile, betonten Kaiser und Schaunig.

In der Regierungssitzung waren mehrere Juristen als Auskunftspersonen geladen, zur Information auch BZÖ-Abgeordneter Wilhelm Korak. Kommende Woche soll der Landtag die Umstrukturierung absegnen.

Köfer: Zu kurzfristig vorgelegt

Die einzige Gegenstimme kam von Landesrat Gerhard Köfer vom Team Kärnten Stronach. Er kritisierte, dass der Gesetzesentwurf erst Mittwochmittag vorgelegt worden sei. Es gebe mehrere offene Fragen, aber keine schriftlichen Stellungnahmen von Bundes- und Landesrechnungshof oder Finanzministerium. Er glaube, der Druck der aufgebaut werde, sei enorm, es gebe keine Unterlagen. Sollte sich das bis zum Landtag ändern, dann werde es auch eine Zustimmung geben, so Köfer. FPÖ-Landesrat Christian Ragger stimmte zu, zugestimmt, kritisierte aber in einer Aussendung ebenfalls den hohen Zeitdruck.

Unterdessen hofft das Land weiter auf eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern, sagte Schaunig. Es sei ein Signal, dass die Türen offen für außergerichtliche Einigungen seien.

Zukunftsfonds bleibt veranlagt

Das Geld im Zukunftsfonds, in dem sich per 31. Dezember 2015 517,8 Mio. Euro befanden, werde weiterhin konservativ veranlagt. Für die Beteiligungen - laut der Bewertung, die den Gläubigern im Zuge der Angebotslegung übermittelt wurde, sind diese rund 49 Mio. Euro wert - ändere sich ebenfalls nichts, so Schaunig. Die Beteiligungen würden eben verwaltet - wie wohl es für die Gläubiger ihrer Ansicht „relativ irrelevant“ sei, ob eine Beteiligung oder ihr Wert in cash vorliege, so Schaunig. Es sei aber nicht so, dass man nun mit einer Veräußerung der Werte beginne. Die beiden Zweckgesellschaften werden „Kärntner Vermögensverwaltung“ für den Zukunftsfonds und „Kärntner Beteiligungsverwaltung“ für die Beteiligungen heißen.

Abwicklungsfonds bleibt vorerst bestehen

Der Kärntner Abwicklungsfonds, der das abgelehnte Angebot an die Heta-Gläubiger gelegt hatte, bleibt zunächst weiter bestehen. Es müssen noch Rechnungen beglichen und Berichte an Landesregierung und Landtag übermittelt werden. Wenn dies geschehen sei, werde man sich mit dessen Auflösung durch eine Aufhebung des entsprechenden Gesetzes auseinandersetzen, sagte Schaunig.