Heta: Landesholding wird aufgelöst

Am Donnerstag findet eine außerordentliche Regierungssitzung zur Hypo/Heta statt. Es geht um die Auflösung der Landesholding und die Trennung von Zukunftsfonds und Beteiligungen, die derzeit gemeinsam in der Holding verankert sind.

Die Kärntner Landesholding ist eine Gesellschaft, in der zahlreiche Vermögenswerte des Landes Kärnten geparkt sind. Dazu zählen Beteiligungen an Bergbahnen wie auf dem Nassfeld, dem Katschberg und der Turrach, aber auch an Thermen wie in Villach und Bad Kleinkirchheim. Auch Seeliegenschaften, Flughafenanteile und die Messebeteiligung befinden sich in der Landesholding.

Zwei Anstalten werden gegründet

Dazu kommt der Zukunftsfonds und als große Belastung auch die Milliardenhaftungen im Rahmen der Hypo/Heta, für die auch das Land geradestehen muss. Weil aber darüber hinaus die Holding auch für weitere Verbindlichkeiten bei der Heta herangezogen werden könnte, für die das Land selbst nicht haftet, sieht sich die Regierung zu der Umstrukturierung gezwungen.

Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ)sagte: „Wir haben das Problem, dass die Holding nicht nur für alte Verbindlichkeiten haftet, sondern auch für neu entstehende in der Heta.“ Man löse daher die Holding auf und führe den Zukunftsfonds in ein eigenes Sondervehikel, eine Anstalt, ebenso wie die Beteiligungen.

„Rechtssicherheit für Land herstellen“

Die gewählte Vorgangsweise stelle sicher, dass sich für die bisherigen Gläubiger nichts ändere, sagte Schaunig, „und dass für bestehende potenzielle Haftungen der gleiche Vermögenswert auch in Zukunft zur Verfügung steht. Aber wir in Kärnten haben die Rechtssicherheit, dass über die Heta keine neuen Haftungen dazukommen können.“

Der Paragraf 4 des Landesholdinggesetzes ist laut Schaunig so weit formuliert, dass auf Kärnten auch andere Schulden der Heta zukommen hätten können. Die Maßnahme sei nötig, man müsse juristisch ordentlich arbeiten. An den Haftungsvolumina ändere das nichts, so Schaunig.

Wichtig sei, alles transparent und rechtssicher abzuwickeln. Hätten die alten Gläubiger das Rückkaufangebot angenommen, wäre die Variante der Liquidierung der Holding gewählt worden. Nun müsse eben die Auflösung samt Gründung zweier neuer Anstalten erfolgen, sagte Schaunig. Es würden keine zusätzlichen Kosten dadurch entstehen.

Ragger: Überfallsartig angesetzte Regierungssitzung

Der freiheitliche Landesrat Christian Ragger sprach am Mittwochnachmittag in einer Aussendung von einer „überfallsartig angesetzten“ außerordentliche Regierungssitzung. Ragger zweifelt, ob mit der Auflösung der Landesholding und den zwei neuen Landesfonds zusätzliche Schutzmechanismen für das Sondervermögen „Zukunft Kärnten“ erreicht werden könne.

Bereits jetzt sei ein Zugriff aufs Vermögen nur bei Einstimmigkeit im Kollegium der Landesregierung und bei einer Zweidrittelmehrheit im Kärntner Landtag sowie einer einhelligen Beschlussfassung im Aufsichtsrat der Landesholding möglich, sagte Ragger. Er halte es für bedenklich, ohne hinreichenden steuerrechtlichen Vergleich eine derartige Umgestaltung vorzunehmen. „Hier könnten massive Kosten anfallen, sodass man hier grob fahrlässig handelt“, heißt es in der Aussendung.

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