„Gnadenfrist“ für fehlende Kanalanschlüsse

Seit Jahresbeginn muss laut Wasserrechtsgesetz jeder Haushalt sein Abwasser ordnungsgemäß entsorgen. Es gibt aber noch säumige Gemeinden und Anzeigen gegen Bürger. Gestraft werde vorerst aber nicht, sagt das Land.

Die meisten Gemeinden kamen dem Gesetz nach: Im Vorjahr wurden 58 Kilometer Kanal gebaut und 1.500 Objekte an das Kanalnetz angeschlossen. 30 Millionen Euro Fördergeld wurden dafür über den Wasserwirtschaftsförderungsfonds ausgeschüttet.

Weitere Förderungen werden ausgeschüttet

Trotzdem gibt es immer noch weiße Flecken in der Kärntner Kanallandschaft wie im Lesachtal, in Feistritz/Gail, Zell oder Globasnitz, wo bereits 600 Bewohner angezeigt wurden, weil sie ihre Abwässer nicht ordnungsgemäß entsorgen können. Diese und alle anderen betroffenen Hausbesitzer müsse man aus dem Kriminal holen, sagte Umweltlandesrat Rolf Holub (Grüne).

Man habe eine Möglichkeit gefunden, man wolle alle anschreiben. Auch Förderungen werde es noch geben, damit ein Steuerungseffekt entstehe und die fehlenden Abwasseranlagen möglichst bald errichtet werden. Gestraft wird vorerst nicht, so Holub.