Bombenfund: Kärntner wieder auf freiem Fuß

Der 23 Jahre alte Kärntner, der zwei Rohrbomben in einem Wiener Hotel deponiert hatte, befindet sich wieder auf freiem Fuß. Das Wiener Straflandesgericht gab am Sonntag dem U-Haft-Antrag der Staatsanwaltschaft nicht Folge.

Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn der APA mitteilte, lag nach Ansicht des Haftrichters kein dringender Tatverdacht in Richtung vorsätzlicher Gefährdung durch Sprengmittel vor. „Allenfalls ist ein Verstoß gegen das Sprengmittelgesetz gegeben“, sagte Salzborn. Das allein war für die Verhängung der U-Haft nicht ausreichend. Da somit keine Haftgründe gegeben waren, wurde der junge Mann unverzüglich auf freien Fuß gesetzt. Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, diese Entscheidung zu bekämpfen.

Bombe war „Osterböller“

Bei den Rohrbomben, mit denen der 23-Jährige für Schlagzeilen sorgte, handelte es sich um „Osterböller“. Wie der Kärntner, ein Tischler, in seiner Einvernahme vor dem Haftrichter erklärte, hatte er mehrere der Böller in seinem Heimatort im Bezirk Völkermarkt hergestellt und im Beisein von Freunden und Bekannten auch auf einem Feld gezündet. Die Tradition des „Osterfeuers“ ist vor allem in Kärnten sehr beliebt.

Die zwei funktionstüchtigen Rohrbomben wurden am Donnerstag in einem Hotelzimmer in Wien-Favoriten gefunden. Der Verfassungsschutz vernahm die beiden Kärntner, den 23-Jährigen und seinen 17-jährigen Zimmer- und Arbeitskollegen. Der 17-Jährige dürfte mit der ganzen Sache aber nichts zu tun gehabt haben. In seinem Fall wurde gar keinen Antrag auf Verhängung der U-Haft eingebracht. Ein terroristischer Hintergrund war ausgeschlossen worden - mehr dazu in Rohrbomben in Hotelzimmer gefunden. Bei der Durchsuchung der Wohnung des 23-Jährigen in Kärnten wurde von der Polizei weiteres Sprengmaterial gefunden - mehr dazu in Bombe auch in Kärntner Wohnung. Dennoch hatte die Wiener Staatsanwaltschaft einen U-Haft-Antrag für den 23-Jährigen gestellt - mehr dazu in U-Haft für Rohrbombenbauer.