Neues Feuerwehrgesetz: Aktiv bis 70

Feuerwehrleute können in Kärnten künftig bis zum Alter von 70 Jahren aktiv sein, die Altersbeschränkung von 65 Jahren wird aufgehoben. Die älteren Feuerwehrleute können dann als Reservisten an Übungen und Einsätzen teilnehmen.

Die Aufhebung der Altersbeschränkung wird am Dienstag in der Landesregierung beschlossen. „Feuerwehrmitglieder sollten als Reservisten auch nach dem 65. Lebensjahr sowohl im Übungs- als auch im Einsatzbetrieb bis zum 70. Lebensjahr Arbeiten, für die sie fit sind, erbringen können“, sagte Feuerwehrreferent Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) am Freitag. Ob man „Altmitglied“ oder „Reservist“ bis zum 70. Lebensjahr wird, das sollen sich die Betroffenen künftig selbst aussuchen könne.

Personelle Engpässe sollen abgefangen werden

Laut Kaiser sollen mit der neuen Regelung auch personelle Engpässe abgefangen werden. Rund 18.000 Einsätze gab es für die Kärntner Feuerwehren im letzten Jahr. In zehn bis zwölf Fällen konnte die Mannschaft wegen Personalmangel nicht ausfahren, sagt Rudolf Robin, stellvertretender Landesfeuerwehrkommandant - mehr dazu in Feuerwehr: Altersgrenze für Aktive anheben.

Die Änderung des Kärntner Feuerwehrgesetzes soll nach Beschluss der Landesregierung im Rechts- und Verfassungsausschuss des Landtages und danach in einer der nächsten Sitzungen des Kärntner Landtages beschlossen werden und jedenfalls noch heuer in Kraft treten. Andere Bundesländer haben die Altersgrenze für Feuerwehrleute bereits angehoben, Kärnten zieht damit nach.

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