Heta: Kaiser für außergerichtliche Lösung

In der Causa Heta ist nach dem Schuldenschnitt der Finanzmarktaufsicht (FMA) auch Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) weiterhin für eine außergerichtliche Lösung, aber nicht um jeden Preis. Zeitdruck sieht er keinen, denn es gebe eine Stundung bis 2023.

An der Situation Kärntens habe sich seit Sonntag, dem Tag der Bekanntgabe des Schuldenschnitts, nichts verändert, sagte Kaiser. Von der Größenordnung des Schuldenschnitts, den die FMA bekanntgab, sei er aber überrascht. Es wäre für die Gläubiger klüger gewesen, das Kärntner Angebot anzunehmen, denn das hätte 75 Prozent bedeutet. Die FMA habe nun 46 Prozent angesetzt, so Kaiser.

Gespräche in London am Dienstag

Der Ball liege bei den Gläubigern. Dass die Stundung von der FMA bis zum 31. Dezember 2023 angesetzt wurde, lässt für Kaiser Raum offen für eine außergerichtliche Entscheidung, die das Land Kärnten auch weiterhin wolle, aber nicht um jeden Preis. Man müsse darauf achten, wie viel das Land beitragen könne.

Am Dienstag wird es Gespräche von Rechts- und Investmentberatern in London geben. Dabei gehe es nur um juristische Fragen, die zu klären seien und die mögliche Prozesse nach sich ziehen würden. Finanzberater beider Seiten sollen am Tisch sitzen. An diesen Gesprächen nähmen nur Anwälte teil, sagte Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ). Es gehe auch darum, ob man einzelne Bereiche außer Streit stellen könne, welche Forderungen von Entscheidungen betroffen seien und wie man kostenschonend große Verfahren abwickeln könne. Das Land haftet nach der Entscheidung der FMA für 6,4 Milliarden Euro. Noch etwas gab Kaiser zu bedenken: Für eine außergerichtliche Einigung müsste man alle Gläubiger an einen Tisch bekommen. Zehn bis zwölf Prozent der Gläubiger seien aber gar nicht bekannt.

Gläuber wollen mindestens 90 Prozent

Das Angebot von Land Kärnten und Bund wurde von der Mehrheit der Gläubiger abgelehnt - mehr dazu in Ablehnung der Heta-Gläubiger nun offiziell. Nun zeigen sie sich aber offenbar gesprächsbereit. Unter dem Strich müsse aber mindestens ein Neuner stehen, also rund 90 Prozent Quote, hieß es.

Urs Fähndrich, Sprecher der Gläubigergruppe Teutonia, sagte am Montag, wenn kein Neuner davorstehe, sei das Angebot nicht akzeptabel. Ein Angebot der Gläubiger sei möglich, allerdings sollte sich der Schuldner als Erstes bewegen. Aber die Gläubiger seien bereit, den ersten Schritt zu gehen. Die Gespräche in London sieht er positiv, sprach aber von einer „Anfangsphase“. Den Weg hätte man schon früher gehen sollen.

Erste Entscheidung am Landgericht Frankfurt

Laut Fähndrich wird es vorerst keine weiteren Klagen geben, denn zwei wichtige Verfahren seien am Landgericht Frankfurt anhängig, dort sollte es im Juni erste Entscheidungen geben. Es könnte dabei schon Exekutionstitel für einzelne Gläubiger geben. Sollte ein Gläubiger auf diesem Titel bestehen, droht der Heta die Insolvenz. Laut Fähndrich hat man bis zur Entscheidung in Frankfurt ein Zeitfenster, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Eine einvernehmliche Lösung sei international der normale Weg, so Fähndrich.

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