Schuldenschnitt kostet Kärnten 6,4 Milliarden

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am Sonntag den Heta-Schuldenschnitt verfügt. Besitzer vorrangiger Anleihen verlieren dadurch 54 Prozent. Für ihre Verluste haftet allerdings Kärnten - und zwar mit maximal 6,4 Milliarden Euro.

Nach dem Scheitern des Rückkaufangebotes an die Heta-Gläubiger verkündigte die Finanzmarktaufsicht am Sonntagnachmittag wie erwartet ihren Schuldenschnitt für die Heta, Abbaueinheit der früheren Hypo-Bank. Besitzer vorrangiger Anleihen, Banken und Versicherungen, die der Hypo ehemals Geld geliehen haben, bekommen damit knapp 54 Prozent ihrer Forderungen nicht mehr zurück, bei nachrangigen Anleihen gehen sogar 100 Prozent verloren - mehr dazu in mehr dazu in Schuldenschnitt in Milliardenhöhe (news.ORF.at). Durch das abgelehnte Rückkaufangebot hätten die Gläubiger rund 80 Prozent ihrer Forderungen erfüllt bekommen. Die Fälligkeit aller Anleihen wird auf Ende 2023 gestreckt, bis die Überreste der Hypo verwertet sind.

Kärnten haftet noch mit 6,4 Milliarden

Für einen großen Teil der Anleihen gibt es aber eine Haftung des Landes Kärnten, ursprünglich über elf Milliarden. Die Gläubiger dürften nun jenen Teil, den sie nicht mehr zurückbekommen, von Kärnten einklagen. Im schlimmsten Fall wären das 6,4 Milliarden Euro. Wie groß die Haftung Kärntens letztlich tatsächlich sein wird, das werde erst die Abwicklung der Abbaubank, voraussichtlich im Jahr 2020, und die Erlöse daraus ergeben, sagte am Sonntag Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ). Die Abwicklung über die Heta bringe jedenfalls sicher ein besseres Ergebnis als die Insolvenz der Bank. Und damit sei auch das Risiko für Kärnten geringer.

Startschuss für Klagen gegen Kärnten

Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) bestätigte am Sonntag, dass es nun zu vermehrten Klagen gegen das Land kommen dürfte. Klagen, so sie vom Gericht akzeptiert würden, werde Kärnten jedenfalls bestreiten. Einer Insolvenz sei das Land mit dem Schuldenschnitt aber nicht näher, betonte er. Es gebe weiterhin eine Bestands- und Funktionsgarantie für das Bundesland. Und durch die Stundung bis 2023 „gibt es nun zeitlich Spielräume, auch für Verhandlungen.“

Seit das Rückkaufangebot im März platzte, langten bislang zwei Klagen von Gläubigern ein. Gleich nach der Bekanntgabe des Schuldenschnittes am Sonntag kündigte die Hypo Vorarlberg Klage an und pocht auf die Haftung Kärntens - mehr dazu in Heta-Schuldenschnitt: Hypo will Kärnten klagen (vorarlberg.ORF.at). Insgesamt sind in der Causa Hypo/Heta 35 Klagen beim Landesgericht anhängig, die meisten langten nach dem Hypo-Sanierungsgesetz ein. Das Land kündigte an, alle Rechtsmittel ausschöpfen zu wollen, zuletzt beschloss der Landtag ja die Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der Milliardenhaftungen.

Weiter Hoffen auf Verhandlungslösung

Forderungen an Kärnten können die Gläubiger erst nach der abgeschlossenen Heta-Abwicklung im Jahr 2020 stellen. Noch besteht aber Hoffnung, dass Kärnten seine Haftungen ganz los wird. Nach wochenlangem Schweigen geriet am Wochenende, wohl wegen des bevorstehenden Schuldenschnittes, erneut Bewegung in die Verhandlungen. Eine Gläubigergruppe zeigte sich kompromissbereit, das Angebot mit Nachbesserungen doch anzunehmen, am Dienstag gibt es erste Gespräche zwischen Vertretern von Land und Gläubigern - mehr dazu in Erste Annäherungsversuche im Heta-Streit.

Landeschef Kaiser sprach sich am Sonntag erneut für eine außergerichtliche Einigung aus. Derzeit fehle Kärnten aber das nötige Kleingeld, um Vergleichsgespräche zu führen. Die 1,2 Milliarden, die Kärnten im ersten Angebot zahlen wollte, hätte der Bund über einen Kredit finanziert. Ohne die Finanzierungen des Bundes habe Kärnten nur ein Vermögen von 60 Mio. Euro, so Kaiser. Ein Verkauf der Landesanteile am Energieversorger kelag, wie von den Gläubigern mehrfach gefordert, ist für Kaiser weiter keine Option.

Finanzreferentin Schaunig meinte dazu am Sonntag, jetzt liege es an den Gläubigern, eine Entscheidung zu treffen. „Bund und Land haben sich bewegt, wenn die Gläubiger eine außergerichtliche Einigung wollen, dann müssen sie jetzt einen Vorschlag machen.“ Auch aus dem Finanzministerium hieß es am Sonntag, eine außergerichtliche Einigung sei „immer noch die beste Lösung“. Dafür „müssen sich jetzt die Gläubiger bewegen und einen konkreten Vorschlag machen“.

Opposition sieht Bund in der Pflicht

Der scheidende Kärntner FPÖ-Obmann Christian Ragger bezeichnete den tiefen Schuldenschnitt am Sonntag als „dramatischen Tag für Kärnten, der tiefe Cut überrascht negativ." Kärnten könne die Haftungen über 6,4 Milliarden nie alleine stemmen, der Bund müsse zu seiner Verantwortung stehen. Ragger forderte erneut die Umwandlung der Heta-Schuldtitel in langjährige Bundesanleihen, der Bund könne sich nicht aus der Verantwortung für die Heta herausreden.

Landesrat Gerhard Köfer (Team Kärnten Stronach) forderte eine „umfassende Verhandlungslösung“, die auch die kelag-Anteile des Landes umfassen könne, sofern dies die „Rettung Kärntens“ bedeute. Der Bund müsse zudem Verantwortung für seinen „riesigen Anteil am Hypo-Heta-Desaster“ übernehmen. Köfer: „Eine Verhandlungslösung muss her, die Alternative sind Jahre der Rechtsunsicherheit und eine Prozesslawine.“

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